Definition: "Lebenspartnerinnen und -partnern"; SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
in der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden bei den Kontaktbeschränkungen Lebenspartnerinnen und -partner neben Ehepartner ausgenommen. Allerdings wurde dieser Begriff nicht genauer definiert. Als Lebenspartner nach dem Gesetz (Familien- und Steuergesetz) sind nur eingetragene Lebenspartner gemeint. Wenn diese Definition für die genannte Verordnung gilt sind Paare, die nicht in einer Wohnung leben (z.B. weil sie aktuell keine Wohnung finden) stark benachteiligt. Andere Bundesländer sind hier andere Wege gegangen und als Berlinerin ist es für mich nicht verständlich, warum zum Beispiel in Bayern Lebensgefährten genannt sind, in Berlin, einer Stadt die für ihre Offenheit bekannt ist, nur Lebenspartner. Zudem hatte sich die Bund-Länder-Konferenz darauf geeignet, dass Kontaktbeschränkungen nicht für Lebensgefährten gelten.
Daher möchte ich gerne wissen, wie der Begriff "Lebenspartnerinnen und -partnern" für die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definiert ist, warum den Bürgerinnen und Bürgern eine solch große Rechtsunsicherheit aufgebürdet wird und (wenn es bei der Definition im engeren Sinne bleibt) warum in Berlin Partner ohne Eheschein so stark eingeschränkt werden, was sogar schon als Diskriminierung gesehen werden kann.
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Datum7. April 2021
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11. Mai 2021
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