Definition Sicherheitsbehörden

sämtliche Unterlagen (Dokumente, Mails, Memos etc), in denen festgelegt wurde, welche Behörden im Lagebericht "Rechtsextremisten 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' in Sicherheitsbehörden" des Bundesamt für Verfassungsschutzes untersucht werden sollen.

Sollte es diese Unterlagen nicht geben, bitte ich Sie, mir sämtliche Unterlagen zuzusenden, die den Begriff "Sicherheitsbehörden" definieren.

Bitte beachten Sie, dass ich diese Anfrage absichtlich an das BMI und nicht ans BfV stelle, da die Auswahl der zu untersuchenden "Sicherheitsbehörden" meinen Informationen zufolge bei Ihnen im Haus getroffen wird und nicht in der nachgeordneten Behörde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterla…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
25. Mai 2022 16:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen (Dokumente, Mails, Memos etc), in denen festgelegt wurde, welche Behörden im Lagebericht "Rechtsextremisten 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' in Sicherheitsbehörden" des Bundesamt für Verfassungsschutzes untersucht werden sollen. Sollte es diese Unterlagen nicht geben, bitte ich Sie, mir sämtliche Unterlagen zuzusenden, die den Begriff "Sicherheitsbehörden" definieren. Bitte beachten Sie, dass ich diese Anfrage absichtlich an das BMI und nicht ans BfV stelle, da die Auswahl der zu untersuchenden "Sicherheitsbehörden" meinen Informationen zufolge bei Ihnen im Haus getroffen wird und nicht in der nachgeordneten Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249900/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition Sicherheitsbehörden“ vom 25.05.2022…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
28. Juni 2022 11:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition Sicherheitsbehörden“ vom 25.05.2022 (#249900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> der IFG- Bescheid vom 16. Juni 2022 wurde von der Post mit dem Vermerk "E…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
28. Juni 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der IFG- Bescheid vom 16. Juni 2022 wurde von der Post mit dem Vermerk "Empfänger nicht bekannt" zurückgesandt. Sofern Sie eine erneute Zustellung wünschen, bitte ich Sie um Ihre aktuelle Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Bitte schicken Sie den Bescheid an folgende private Mail-…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
28. Juni 2022 16:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Bitte schicken Sie den Bescheid an folgende private Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249900/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28. Juni 2022 habe ich Sie gebeten, mir für die Übersendun…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
28. Juni 2022 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 28. Juni 2022 habe ich Sie gebeten, mir für die Übersendung des Bescheides Ihre aktuelle Postanschrift oder eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird und von dem Antragsteller lediglich der Name bekannt ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Sollten Sie die Übersendung des Bescheides wünschen, kann diese nur in an Ihre aktuelle Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die Übersendung des Bescheides auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse mit dem Domänenteil @echtemail.de erfüllt diese Voraussetzung nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie den Bescheid an <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie diese …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Definition Sicherheitsbehörden [#249900]
Datum
28. Juni 2022 17:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie den Bescheid an <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie diese Mail-Adresse auch nicht für "privat" oder "persönlich" halten, stellen Sie den Bescheid bitte postalisch zu. Meine Postanschrift (<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, << Adresse entfernt >>) ist weiterhin aktuell. Andere Briefe kommen in der Regel problemlos an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249900/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Datum
29. Juni 2022
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