Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Veröffentlichung auf Twitter https://twitter.com/LUArlp/status/1463516857554530304 schrieben sie:

7-Tages-Inzidenz Geimpfte: 146,9
7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte: 498,3

Weder im Tweet, noch in der verlinkten Webseite https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ , werden diese Begriffe definiert.
(Archiviert: https://web.archive.org/web/20211124145306/https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/)

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

1. Definition der Begriffe „7-Tages-Inzidenz Geimpfte“ und „7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte“.
2. Beschreibung der Erfassung und Berechnung dieser Kennzahlen.
3. Sofern diese Kennzahlen aus den Fallzahlen ohne Berücksichtigung des Impfstatus abgeleitet ist:
3.1. Berechnungsverfahren mit allen Annahmen und Parametern.
3.2. Referenzierung bzw. Beifügung aller Schriftstücke in denen dieses Berechnungsverfahren spezifiziert wurde.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer Veröffentlichung auf Twitter https://twit…
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter [#233697]
Datum
24. November 2021 16:09
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer Veröffentlichung auf Twitter https://twitter.com/LUArlp/status/1463516857554530304 schrieben sie: 7-Tages-Inzidenz Geimpfte: 146,9 7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte: 498,3 Weder im Tweet, noch in der verlinkten Webseite https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ , werden diese Begriffe definiert. (Archiviert: https://web.archive.org/web/20211124145306/https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/) Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Definition der Begriffe „7-Tages-Inzidenz Geimpfte“ und „7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte“. 2. Beschreibung der Erfassung und Berechnung dieser Kennzahlen. 3. Sofern diese Kennzahlen aus den Fallzahlen ohne Berücksichtigung des Impfstatus abgeleitet ist: 3.1. Berechnungsverfahren mit allen Annahmen und Parametern. 3.2. Referenzierung bzw. Beifügung aller Schriftstücke in denen dieses Berechnungsverfahren spezifiziert wurde. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 233697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233697/ Postanschrift H.-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: H.-Dirk Schmitt [#233697] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet…
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter [#233697]
Datum
26. November 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
633,6 KB
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: H.-Dirk Schmitt [#233697] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 24. November 2021 16:10 An: Poststelle (LUA, RLP) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter [#233697] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer Veröffentlichung auf Twitter https://twitter.com/LUArlp/status/1463516857554530304 schrieben sie: 7-Tages-Inzidenz Geimpfte: 146,9 7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte: 498,3 Weder im Tweet, noch in der verlinkten Webseite https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ , werden diese Begriffe definiert. (Archiviert: https://web.archive.org/web/20211124145306/https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/) Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Definition der Begriffe „7-Tages-Inzidenz Geimpfte“ und „7-Tages-Inzidenz Ungeimpfte“. 2. Beschreibung der Erfassung und Berechnung dieser Kennzahlen. 3. Sofern diese Kennzahlen aus den Fallzahlen ohne Berücksichtigung des Impfstatus abgeleitet ist: 3.1. Berechnungsverfahren mit allen Annahmen und Parametern. 3.2. Referenzierung bzw. Beifügung aller Schriftstücke in denen dieses Berechnungsverfahren spezifiziert wurde. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Falls Sie Rückfragen zu dem vollständig …
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter [#233697]
Datum
10. Dezember 2021 11:46
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Falls Sie Rückfragen zu dem vollständig ausgeschriebenen Namen haben möchte ich darauf hinweisen, das dieser aus vorangegangener Kommunikation ihrer Behörde bekannt ist. Er lautet: Heinz-Dirk Schmitt. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 233697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233697/

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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Schmitt, bitte beachten Sie anhängendes Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Definition und Berechnung Inzidenz Geimfpter und Ungeimpfter [#233697]
Datum
20. Dezember 2021 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, bitte beachten Sie anhängendes Dokument. Mit freundlichen Grüßen