Definition und Messverfahren Mindestabstand (8. BayIfSMV)

- Definition des Mindestabstands gemäß (8. BayIfSMV):
In der "8. Bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung" wird mehrfach ein Mindestabstand von 1,5m gefordert.
Wie wird der Mindestabstand zwischen zwei Personen definiert. Welche Körperteile werden zur Messung herangezogen? Erfolgt die Messung beispielsweise von Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt oder von äußerster Extremität zu äußerster Extremität?

- Beschreibung eines geeigneten Messverfahrens zur Ermittlung des tatsächlichen Abstands zwischen zwei Personen:
Bitte beschreiben Sie ein in der Praxis rechtssicher anwendbares Verfahren um den Abstand zwischen zwei Personen zu ermitteln. Welche Toleranzen sind bei dieser Messung anzuwenden?

- Definition und Anforderungen an ein Messmittel zur Ermittlung des Abstandes zwischen zwei Personen:
Wie muss ein Messmittel zur Ermittlung des Abstandes zwischen zwei Personen beschaffen sein? Welche Toleranzen darf das Messmittel aufweisen? Wie und in welchen Intervallen ist das Messmittel zu kalibrieren? Wie wird die Eignung eines Messmittels zur Abstandsmessung zwischen zwei Personen validiert? Müssen Anwender in der Nutzung dieses Messmittels geschult werden?

- Bitte beschreiben Sie das anzuwendende Messverfahren für folgende Bespiele und legen Sie dar ob der Mindestabstand eingehalten wurde.

1. Zwei Personen sitzen nebeneinander auf Stühlen und schauen in die gleiche Richtung. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze (bzw. Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt) beträgt 1,60m.
Der Abstand von äußerster Extremität zu äußerster Extremität (Schulter zu Schulter) beträgt 1,10m.

2.Zwei Personen sitzen nebeneinander auf Stühlen und schauen in die gleiche Richtung. Beide Personen haben die Arme seitlich ausgestreckt. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze (bzw. Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt) beträgt 2,5m.
Der Abstand von äußerster Extremität zu äußerster Extremität (Fingerspitze zu Finderspitze) beträgt 0,6m.
Der Abstand Schulter zu Schulter beträgt 2,0m

3. Eine 1,75m große Person liegt in einem Park in der Sonne. Eine 1,75m große Person steht 1,0m von den Zehenspitzen der der liegenden Person entfernt.
Der Abstand der äußersten Extremitäten beträgt 1,0m.
Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze beträgt ca. 3,0m.

4. Eine 1,75m große Person steht an der Brüstung eines 2,5m hohen Balkons. 0,5m vor ihr am Boden (unterhalb des Balkons) steht eine andere 1,75m große Person.
Der projizierte Abstand zwischen der Personen beträgt 0,5m.
Der Abstand zwischen den äußersten Extremitäten (Kopf und Zehenspitze) beträgt ca. 1,0m.
Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze beträgt ca. 2,55m.

Mithilfe dieser Angaben bin ich in der Lage mein Verhalten an die 8. Bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung anzupassen und mich korrekt zu verhalten. Da Verstöße gegen Mindestabstand gemäß Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ mit einem Bußgeld belegt sind sollten klare dokumentierte Vorgaben für die Messung des Mindestabstandes vorliegen.

Vielen Dank für ihre Mühen im voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
Friedrich Schirmer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Definition d…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Friedrich Schirmer
Betreff
Definition und Messverfahren Mindestabstand (8. BayIfSMV) [#214127]
Datum
2. März 2021 21:55
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Definition des Mindestabstands gemäß (8. BayIfSMV): In der "8. Bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung" wird mehrfach ein Mindestabstand von 1,5m gefordert. Wie wird der Mindestabstand zwischen zwei Personen definiert. Welche Körperteile werden zur Messung herangezogen? Erfolgt die Messung beispielsweise von Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt oder von äußerster Extremität zu äußerster Extremität? - Beschreibung eines geeigneten Messverfahrens zur Ermittlung des tatsächlichen Abstands zwischen zwei Personen: Bitte beschreiben Sie ein in der Praxis rechtssicher anwendbares Verfahren um den Abstand zwischen zwei Personen zu ermitteln. Welche Toleranzen sind bei dieser Messung anzuwenden? - Definition und Anforderungen an ein Messmittel zur Ermittlung des Abstandes zwischen zwei Personen: Wie muss ein Messmittel zur Ermittlung des Abstandes zwischen zwei Personen beschaffen sein? Welche Toleranzen darf das Messmittel aufweisen? Wie und in welchen Intervallen ist das Messmittel zu kalibrieren? Wie wird die Eignung eines Messmittels zur Abstandsmessung zwischen zwei Personen validiert? Müssen Anwender in der Nutzung dieses Messmittels geschult werden? - Bitte beschreiben Sie das anzuwendende Messverfahren für folgende Bespiele und legen Sie dar ob der Mindestabstand eingehalten wurde. 1. Zwei Personen sitzen nebeneinander auf Stühlen und schauen in die gleiche Richtung. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze (bzw. Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt) beträgt 1,60m. Der Abstand von äußerster Extremität zu äußerster Extremität (Schulter zu Schulter) beträgt 1,10m. 2.Zwei Personen sitzen nebeneinander auf Stühlen und schauen in die gleiche Richtung. Beide Personen haben die Arme seitlich ausgestreckt. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze (bzw. Körpermittelpunkt zu Körpermittelpunkt) beträgt 2,5m. Der Abstand von äußerster Extremität zu äußerster Extremität (Fingerspitze zu Finderspitze) beträgt 0,6m. Der Abstand Schulter zu Schulter beträgt 2,0m 3. Eine 1,75m große Person liegt in einem Park in der Sonne. Eine 1,75m große Person steht 1,0m von den Zehenspitzen der der liegenden Person entfernt. Der Abstand der äußersten Extremitäten beträgt 1,0m. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze beträgt ca. 3,0m. 4. Eine 1,75m große Person steht an der Brüstung eines 2,5m hohen Balkons. 0,5m vor ihr am Boden (unterhalb des Balkons) steht eine andere 1,75m große Person. Der projizierte Abstand zwischen der Personen beträgt 0,5m. Der Abstand zwischen den äußersten Extremitäten (Kopf und Zehenspitze) beträgt ca. 1,0m. Der Abstand Nasenspitze zu Nasenspitze beträgt ca. 2,55m. Mithilfe dieser Angaben bin ich in der Lage mein Verhalten an die 8. Bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung anzupassen und mich korrekt zu verhalten. Da Verstöße gegen Mindestabstand gemäß Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ mit einem Bußgeld belegt sind sollten klare dokumentierte Vorgaben für die Messung des Mindestabstandes vorliegen. Vielen Dank für ihre Mühen im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Schirmer Anfragenr: 214127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214127/ Postanschrift Friedrich Schirmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Schirmer

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Friedrich Schirmer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition und Messverfahren Mindestabstand (8.…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Friedrich Schirmer
Betreff
AW: Definition und Messverfahren Mindestabstand (8. BayIfSMV) [#214127]
Datum
7. April 2021 07:50
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition und Messverfahren Mindestabstand (8. BayIfSMV)“ vom 02.03.2021 (#214127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Schirmer Anfragenr: 214127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214127/ Postanschrift Friedrich Schirmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>