Definition von Hochrisikogruppen hinsichtlich einer Corona-Infektion und Begründung von Reisestornierungen wegen Infektionsrisiko

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte um Stellungnahme zu der Begründung von Absagen einer Reise wegen Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe . Speziell bezüglich Reisen, die mit Flügen verbunden sind, da hier ein besonderes Infektionsrisiko besteht. - Bitte um Stellungnahme zu der Frage, ob Personen, die zu einer Hochrisikogruppe gehören Urlaubsreisen unter Hinweis auf besondere Gefährdung nach § 651h Abs.3 BGB, auch ohne Einordnung des Urlaubsgebietes als Risikogebiet durch das AA, gebührenfrei stornieren können. - Wenn Personen mit einem Alter über 60 oder 70 Jahren zu einer Risikogruppe gehören, erhöhen dann nicht zusätzliche Erkrankungen wie eine Tumor-Erkrankung oder ein Z. n. Depletion der Immunzellen und Stammzelltransplantation das Risiko noch wesentlich stärker, so dass von einer Hochrisikogruppe gesprochen werden muss ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • 2 Follower:innen
Hans Wilimzig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Stellun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hans Wilimzig
Betreff
Definition von Hochrisikogruppen hinsichtlich einer Corona-Infektion und Begründung von Reisestornierungen wegen Infektionsrisiko [#195741]
Datum
21. August 2020 19:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Stellungnahme zu der Begründung von Absagen einer Reise wegen Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe . Speziell bezüglich Reisen, die mit Flügen verbunden sind, da hier ein besonderes Infektionsrisiko besteht. - Bitte um Stellungnahme zu der Frage, ob Personen, die zu einer Hochrisikogruppe gehören Urlaubsreisen unter Hinweis auf besondere Gefährdung nach § 651h Abs.3 BGB, auch ohne Einordnung des Urlaubsgebietes als Risikogebiet durch das AA, gebührenfrei stornieren können. - Wenn Personen mit einem Alter über 60 oder 70 Jahren zu einer Risikogruppe gehören, erhöhen dann nicht zusätzliche Erkrankungen wie eine Tumor-Erkrankung oder ein Z. n. Depletion der Immunzellen und Stammzelltransplantation das Risiko noch wesentlich stärker, so dass von einer Hochrisikogruppe gesprochen werden muss ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Wilimzig Anfragenr: 195741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195741/ Postanschrift Hans Wilimzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Wilimzig
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Wilimzig, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Definition von Hochrisikogruppen hinsichtlich einer Corona-Infektion und Begründung von Reisestornierungen wegen Infektionsrisiko [#195741]
Datum
28. August 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilimzig, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Nachfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wege…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Definition von Hochrisikogruppen hinsichtlich einer Corona-Infektion und Begründung von Reisestornierungen wegen Infektionsrisiko [#195741]
Datum
1. September 2020 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Fragen - sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Internationaler Reiseverkehr 3. Corona-Warn-App 4. Fallzahlen 5. Informationen für Bürgerinnen und Bürger 1. Allgemeines Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Zu vielen Themen gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief. Der tägliche Situationsbericht enthält viele statistische Auswertungen u.a. zur demografischen Verteilung und zu klinischen Aspekten sowie die Schätzung der Reproduktionszahl R. Einmal pro Woche mittwochs werden hier Daten zu Labortestungen veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-situationsbericht 2. Zum internationalen Reiseverkehr: Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Einen guten Überblick zum Thema Quarantäne nach Einreise gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt. Regelungen zur Quarantäne sind Sache der Bundesländer. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/c… Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen: www.auswaertiges-amt.de/de/service/frag… 3. Corona-Warn-App Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/covid-19-warnapp. 4. Zu den aktuellen Fallzahlen: Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard dar: https://corona.rki.de Dort finden Sie auch die Zahl der übermittelten Todesfälle und die Schätzung der Zahl der Genesenen. 5. Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen