Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung

Anlage 2 der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes (0469/2017) zur Generalsanierungsmaßnahme der Neusser Straße, wertet die Ergebnisse einer Parkraumerhebung aus.

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=67471&search=1

In dieser Auswertung wird unterschieden zwischen:
1. legalem
2. informellem
3. illegalem
Parken.

Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die erläutern, was unter dem jeweiligen Begriff zu verstehen ist. Insbesondere die Unterscheidung zwischen "informell" und "illegal" ist für mich von Interesse.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
8. Februar 2020 17:47
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlage 2 der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes (0469/2017) zur Generalsanierungsmaßnahme der Neusser Straße, wertet die Ergebnisse einer Parkraumerhebung aus. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=67471&search=1 In dieser Auswertung wird unterschieden zwischen: 1. legalem 2. informellem 3. illegalem Parken. Bitte senden Sie mir Dokumente zu, die erläutern, was unter dem jeweiligen Begriff zu verstehen ist. Insbesondere die Unterscheidung zwischen "informell" und "illegal" ist für mich von Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179728 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Februar 2020 17:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.02.2020, die ich von der 66-Poststelle Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
13. Februar 2020 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.02.2020, die ich von der 66-Poststelle Amt für Strassen und Verkehrsentwicklung erhalten habe. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung von Anfragen aufgrund von Prüfungen innerhalb der Verwaltung, aus den verschiedensten Gründen, nicht immer kurzfristig erfolgen kann. Dafür bitte ich Sie um Ihr Verständnis. Wir werden uns jedoch bemühen, Ihr Schreiben so schnell wie möglich zu beantworten. Bis dahin verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 08. Februar 2020 baten Sie um Auskunft, welche Unterscheidungen…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
19. März 2020 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 08. Februar 2020 baten Sie um Auskunft, welche Unterscheidungen es zwischen "informellem" und "illegalem" Parken gibt. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Illegales Parken: In den Bereichen, wo das Parken nicht durch Beschilderung und/oder Markierungen ausdrücklich erlaubt wird, ist es verboten. Rechtsgrundlage dafür bildet die Straßenverkehrs-Ordnung. Hierzu zählen zum Beispiel: - Parken auf Gehwegen, Radwegen und Schutzstreifen für Radfahrer, - Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, - in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, - im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, - Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten, - an Taxiständen. Informelles Parken: Informelle Stellplätze sind gegenwärtig nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung keine zugelassenen Parkmöglichkeiten und zählen somit zum illegalen Parken (siehe oben). Dass bedeutet, dass diese Parkmöglichkeiten weder entsprechend beschildert noch markiert sind. Ein Beispiel für informelles Parken ist das Gehwegparken bzw. das halbseitige Gehwegparken, ohne dass dieses nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung durch Beschilderung bzw. Markierung zugelassen ist. Sofern die verbleibende Restgehwegbreite bei dieser Art des Gehwegparkens ausreicht, um zu Fuß gehenden das verkehrssichere und barrierefreie Passieren an diesen geparkten Fahrzeugen zu ermöglichen, wird dieses Parken geduldet. Sollte hingegen die Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende durch diese Art des Parkens nicht gegeben sein - z. B. weil zu Fuß gehende gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen, um an dem parkenden Fahrzeug vorbei zu kommen - erfolgt im Rahmen der Verkehrsüberwachung eine Ahndung zu dieser Art des Parkens. Bei Umplanungen oder Neuordnungen des Straßenraums versucht die Verwaltung bisher informelles Parken zu legalisieren. Bedingt durch die örtlichen räumlichen Verhältnisse und den verkehrlichen Ansprüchen an den Straßenraum ist dies nicht in allen Fällen möglich. Die Dokumente zu der Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes (0469/2017) zur Generalsanierungsmaßnahme der Neusser Straße sind im Internet unter folgender Adresse einsehbar und können als PDF-Dateien heruntergeladen werden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=67471&search=1 Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Da meine IFG-Anfrage (so wie die m…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
5. April 2020 20:39
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Da meine IFG-Anfrage (so wie die meisten IFG-Anfragen) nach den original Dokumenten fragt, möchte ich Sie bitten mir die entsprechenden Dokumente, die die bereits übersandten Informationen enthalten, zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179728
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. April 2020 20:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Da meine IFG-Anfrage (so wie die me…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
5. April 2020 21:35
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht. Da meine IFG-Anfrage (so wie die meisten IFG-Anfragen) nach den original Dokumenten fragt, möchte ich Sie bitten mir die entsprechenden Dokumente, die die bereits übersandten Informationen enthalten, zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179728
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. April 2020 21:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche ich heute über die Poststelle des Amtes für Stra…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Automatische Antwort: Definition von informellem bzw. illegalem Parken in der Parkraumerhebung [#179728]
Datum
6. April 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche ich heute über die Poststelle des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung erhalten habe. Zu der Ihnen übermittelten Antwort vom 19.03.2020 bitten Sie ergänzend darum, Ihnen die Originaldokumente hierzu zu übersenden. Die damalige Antwort basiert auf den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - §12, Absatz 3 und 4a und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - zu §12 - zu §42, Zeichen 314, Parken, - zu §42, Zeichen 315, Parken auf Gehwegen. Hieraus leiten sich die Ihnen übermittelten Informationen ab. Ein Originalexemplar der StVO kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Ein solches Exemplar können Sie in jeder Buchhandlung erwerben. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit offen, die StVO und die VwV-StVO über das Internet direkt einzusehen, z. B. über die Seiten der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz: StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html VwV-StO: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm Weitergehende Originaldokumente stehen zu Ihrer Nachfrage nicht zur Verfügung. Mit meinen ergänzenden Informationen hoffe ich, Ihre Fragen abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen