Definitionen Recht auf Bildung, Schulfplicht, Zwang
Ich bitte höflich um Beantwortung folgender Fragen:
- In Deutschland besteht Schulpflicht. Warum wird in dieser Zeit (Corona) die Entscheidung, ob Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, nicht den Eltern überlassen? Mit welcher Begründung sind Kinder weiterhin verpflichtet, im Schulgebäude anwesend zu sein?
Häufig wird als Begründung für die weitere Öffnung der Schulen das Recht der Kinder auf Bildung genannt. Bitte beantworten Sie mir deshalb auch folgende Frage:
- Wieso wird das Recht auf Bildung der Kinder in Form einer Pflicht umgesetzt? Wie lautet die Rechtsgrundlage für die Pflicht, sich im Schulgebäude aufhalten zu müssen?
In § 1 SchulG NRW wird das Recht auf Bildung genannt. Diese leitet sich aus der Landesverfassung NRW ab.
In § 42 SchulG NRW sind die Rechten und Pflichten im Rahmen des Schulverhältnisses genannt. Woraus konkret leitet sich die Pflicht, sich im Schulgebäude aufzuhalten, ab?
Als letztes bitte ich noch um Beantwortung einer weiteren Frage:
- Die Verpflichtung, sich im Schulgebäude aufzuhalten, wird als Pflicht bezeichnet. Diese Pflicht wird jedoch bei Nicht-Einhaltung mit Zwang bzw. Gewalt durchgesetzt, und wäre damit per Definition ein Zwang, keine Pflicht. Wieso wird die Schulpflicht als Pflicht bezeichnet und nicht als Schulzwang?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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