Definition/Vorgaben der Leistungsprämie

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, aus denen sich ergibt, nach welchem Schlüssel die sogenannte "Leistungsprämie" an verdiente Soldatinnen und Soldaten am Standort Rheinbach, genauer dem Kommando CIR zugeordneten Dienststellen, ausgeschüttet wird bzw. werden soll. Gerne begnüge ich mich mit Unterlagen, aus denen insgesamt die Anforderungen hervorgehen, nach denen die Leistungsprämie an wen und zu welchem Zweck ausgeschüttet werden soll.

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus den…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition/Vorgaben der Leistungsprämie [#196286]
Datum
30. August 2020 10:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen sich ergibt, nach welchem Schlüssel die sogenannte "Leistungsprämie" an verdiente Soldatinnen und Soldaten am Standort Rheinbach, genauer dem Kommando CIR zugeordneten Dienststellen, ausgeschüttet wird bzw. werden soll. Gerne begnüge ich mich mit Unterlagen, aus denen insgesamt die Anforderungen hervorgehen, nach denen die Leistungsprämie an wen und zu welchem Zweck ausgeschüttet werden soll. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196286/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30.08.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Definition/Vorgaben der Leistungsprämie [#196286]
Datum
31. August 2020 11:28
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30.08.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 30. August 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1434 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Definition/Vorgaben der Leistungsprämie [#196286]
Datum
22. September 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1434 vom 31.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung voraussichtlich nicht innerhalb der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür ist ein erst jetzt bemerktes Büroversehen, auf Grund dessen die Anfrage den betroffenen Fachabteilungen im Hause erst mit deutlicher Verzögerung zur Prüfung zugeleitet werden konnte. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Selbstverständlich bin ich nunmehr um schnellstmögliche Erledigung bemüht und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.09.2020. meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Definition/Vorgaben der Leistungsprämie [#196286]
Datum
2. Oktober 2020 07:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.09.2020. meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition/Vorgaben der Leistungsprämie“ vom 30.08.2020 (#196286) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich, bis wann ich mit einer Antwort auf meine Anfrage rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196286/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Definition/Vorgaben der Leistungsprämie [#196286]
Datum
6. Oktober 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1434 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.08.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1434 vom 31.08.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1434 vom 22.09.2020 4. Ihre E-Mail vom 02.10.2020 Anlg.: 4 (bestehend aus insgesamt 9 Dateianhängen) Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 30. August 2020 (Bezug 1.) und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen bzw. übersenden: § 42a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ist die rechtlich notwendige Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung der Leistungsprämien (Anlage 1). Die Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung -BLBV) (Anlage 2) konkretisiert die Rechtslage. Ergänzend wird § 27 Absatz 6 BBesG zur Kenntnisnahme beigefügt, die Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung einer Leistungsstufe als einem weiteren Bestandteil der leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Anlage 3). Das für die o. g. Vorschriften federführend zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Rechtsrahmen durch den Erlass von diversen Rundschreiben weiter konkretisiert. Diese sind Bestandteil der ressortspezifischen Durchführungsbestimmungen in der Zentralen Dienstvorschrift A-1400/11 "Ausführungen zur leistungsbezogenen Besoldung" (Anlage 4). Die Dienstvorschrift trifft insbesondere Vorgaben zum Ablauf des Verfahrens sowie den Zuständigkeiten im BMVg und seinem nachgeordneten Bereich. Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Informationen bezüglich der Ausschüttung an "Soldatinnen und Soldaten am Standort Rheinbach, genauer dem Kommando CIR zugeordneten Dienststellen", liegen hier nicht vor. Für die Überschreitung der Monatsfrist, deren Gründe ich Ihnen mit Bezug 3. dargelegt hatte, bitte ich nochmals um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen