DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen

Die Gefährdungsbeurteilung durch die DEKRA, mit der der Verwaltungsvorstand seinen Vorschlag für die zeitweise Sperrung des Wegs zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 begründet. Pressemitteilung dazu: https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/prinfo.nsf/xml/79F19E22995E61F2C1258703003EC4F0/$FILE/29%2006%2021%20VV%20PM%20Westfalenhallenweg_.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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Peter Fricke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
5. Juli 2021 15:18
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gefährdungsbeurteilung durch die DEKRA, mit der der Verwaltungsvorstand seinen Vorschlag für die zeitweise Sperrung des Wegs zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 begründet. Pressemitteilung dazu: https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/prinfo.nsf/xml/79F19E22995E61F2C1258703003EC4F0/$FILE/29%2006%2021%20VV%20PM%20Westfalenhallenweg_.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 05…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
6. Juli 2021 10:05
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 05.07.2021. Diese habe ich an das zuständige Dezernat weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, wir haben uns zur Beantwortung Ihrer Anfrage mit de…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
29. Juli 2021 10:31
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, wir haben uns zur Beantwortung Ihrer Anfrage mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in Verbindung gesetzt. Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass nicht die Kommune Auftraggeber des DEKRA-Gutachtens gewesen ist, sondern die Westfalenhallen. Der passende Ansprechpartner sind in diesem Fall die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH. Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Sehr << Anrede >> wer Auftraggeber des Gutachtens ist, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
31. Juli 2021 15:08
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wer Auftraggeber des Gutachtens ist, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass die Informationen der Stadt vorliegen, und das ist unzweifelhaft der Fall. Das IFG NRW regelt ausdrücklich den "freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen" (§1). In den Begriffsbestimmungen nach §3 wird erneut auf die vorhandenen Informationen Bezug genommen und präzisiert: "Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden." Ich bitte daher erneut um Übersendung des Gutachtens. Sollten Sie die Übermittlung der Informationen verweigern, bitte ich um Nennung der Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, Ihre Mail vom 31.07.2021 ist im Büro für Anregungen…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
2. August 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, Ihre Mail vom 31.07.2021 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Ich werde mich in Ihrer Angelegenheit mit dem/der zuständigen Ansprechpartner*in in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrter Herr Fricke, Sie wenden in…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen
Datum
27. August 2021 12:35
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrter Herr Fricke, Sie wenden in Ihrer Zuschrift vom 02.08.2021 richtigerweise ein, dass es nicht entscheidend sei, wer Auftraggeber des Gutachtens sei, sondern entscheidend sei, dass die Informationen der Stadt Dortmund vorlägen. Leider liegt der Stadt Dortmund das DEKRA-Gutachten nicht vor, nur eine Kurz-/ Zusammenfassung, die auch der Vorlage für die politische Beratung als Anlage beigefügt ist. Lediglich das Ergebnis des DEKRA-Gutachtens ist uns also bekannt, wonach den Westfalenhallen die Möglichkeit eingeräumt wird, temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen und Veranstaltungen vornehmen zu können, um an Tagen mit besonders hoher Frequenz beim Auf- und Abbau sicherheits- und haftungsrechtlichen Erfordernissen nachzukommen. Ich bitte, durch unsere Antwort zuvor aufgeworfene Missverständnisse zu entschuldigen. Die Begriffsbestimmungen nach § 4 IFG NRW sehen folgende Regelung vor: Die zur Diskussion stehenden Informationen sind nur bei der angesprochenen Stelle vorhanden, wenn sie dort tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kommt im Umkehrschluss also nicht darauf an, ob die Verwaltung rechtlich verfügen darf, sondern nur, ob sie die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat. Zugleich wird durch das Tatbestandsmerkmal "bei der Stelle vorhanden" klargestellt, dass sich der Anspruch nach IFG NRW nur auf bei der Stelle gleichsam greifbare Unterlagen bezieht und nicht die Pflicht der Verwaltung ist, im Sinne eines Informationsverschaffungsanspruches Informationen erst zu besorgen. Da das Gutachten bei uns nicht vorliegt, kann ich Sie daher hinsichtlich des Gutachtens erneut nur an die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH verweisen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich meiner Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des W…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
25. Oktober 2021 02:52
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich meiner Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ vom 05.07.2021 (#224367) gaben Sie an, dass das Gutachten der Stadt nicht vorliege. Mittlerweile ist aber klar, dass es für die politischen Gremien eine Beurteilung des Dekra-Sicherheitsgutachtens durch die Verwaltung geben wird, also liegt das Gutachten der Verwaltung durchaus vor. Ich bitte daher erneut um Übersendung des Gutachtens. Sollten Sie die Übermittlung der Informationen erneut verweigern, bitte ich um Nennung der Rechtsgrundlage. Sie haben die Frist zur Beantwortung der Anfrage mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 25…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen
Datum
26. Oktober 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 25.10.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den W…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
2. November 2021 16:54
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ vom 05.07.2021 (#224367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den W…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
12. November 2021 04:19
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ vom 05.07.2021 (#224367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Zunächst wurde die Herausgabe des Gutachtens mit der Begründung verweigert, die Kommune sei nicht Auftraggeber des Gutachtens und daher der falsche Ansprechpartner. Nach meinem Einwand, es sei für den Auskunftsanspruch nach IFG nicht entscheidend, wer Auftraggeber sei, sondern nur, dass das Gutachten der Verwaltung vorliege, wurde behauptet, das Gutachten liege der Verwaltung nicht vor. Auch diese Behauptung ist nicht zutreffend. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen teilte Herr Witte vom Rechtsamt der Stadt Dortmund am 10. November 2021 mit, das Gutachten liege dem Rechtsamt seit Ende September 2021 vor und dieses habe am 28. Oktober 2021 unter Verwendung des Gutachtens einen rechtlichen Vermerk zu bestimmten Haftungsfragen für die politischen Gremien verfasst. Link zu diesem rechtlichen Vermerk: https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/B4BEE0AA5EB59DA0C125877C004F07B2/$FILE/Rechtlicher+Vermerk+Westfalenhallen_AKUSW_AFBL_AMIG+28102021.pdf.pdf Das Gutachten liegt der Verwaltung also durchaus vor. Die Stadt Dortmund versucht offenbar, sich mit immer neuen Begründungen ihrer Auskunftspflicht nach dem IFG zu entziehen. Die Begründungen halten einer Prüfung jedoch nicht Stand. Ich fordere Sie erneut auf, mir das Gutachten zuzusenden. Parallel werde ich die Landesdatenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ [#224367]
Datum
12. November 2021 04:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst wurde die Herausgabe des Gutachtens mit der Begründung verweigert, die Kommune sei nicht Auftraggeber des Gutachtens und daher der falsche Ansprechpartner. Nach meinem Einwand, es sei für den Auskunftsanspruch nach IFG nicht entscheidend, wer Auftraggeber sei, sondern nur, dass das Gutachten der Verwaltung vorliege, wurde behauptet, das Gutachten liege der Verwaltung nicht vor. Auch diese Behauptung ist nicht zutreffend. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen teilte Herr Witte vom Rechtsamt der Stadt Dortmund am 10. November 2021 mit, das Gutachten liege dem Rechtsamt seit Ende September 2021 vor und dieses habe am 28. Oktober 2021 unter Verwendung des Gutachtens einen rechtlichen Vermerk zu bestimmten Haftungsfragen für die politischen Gremien verfasst. Link zu diesem rechtlichen Vermerk: https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/B4BEE0AA5EB59DA0C125877C004F07B2/$FILE/Rechtlicher+Vermerk+Westfalenhallen_AKUSW_AFBL_AMIG+28102021.pdf.pdf Das Gutachten liegt der Verwaltung also durchaus vor. Die Stadt Dortmund versucht offenbar, sich mit immer neuen Begründungen ihrer Auskunftspflicht nach dem IFG zu entziehen. Die Begründungen halten einer Prüfung jedoch nicht Stand. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anhänge: - 224367.pdf - 2021-07-06_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-08-02_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-10-26_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, Ihre Mail vom 12.11.2021 ist im Büro für Anregungen…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
12. November 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, Ihre Mail vom 12.11.2021 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Nach Prüfung Ihrer Angelegenheiten erhalten Sie eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dezernat für Um…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW,
Datum
16. November 2021 08:47
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen Sehr geehrter Herr Fricke, Ihrem Antrag auf Übersendung des von der Westfallenhallen GmbH beauftragten Gutachtens zur Sperrung des Weges an den Westfalenhallen kann die Stadt Dortmund nicht folgen. Die von der Westfalenhallen GmbH beauftragte DEKRA hat mit gestrigem Datum der Herausgabe der Gefährdungsbeurteilung an Dritte und der allgemeineren Veröffentlichung widersprochen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, [#224367] Sehr geehrte Damen und Herren, der De…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, [#224367]
Datum
20. November 2021 19:02
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Dekra steht kein Recht zu, der Veröffentlichung im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu widersprechen. Ein technisches Gutachten ist nur dann als geschütztes Werk i. S. d. § 2 UrhG anzuerkennen, wenn es sich um eine individuelle, originelle, eigenschöpferische Darstellung mit weit überdurchschnittlicher Eigenart handelt (vgl. KG Berlin 11.05.2011 24 U 28/11; OVG Münster 24.11.2017 – 15 A 690/16; Schoch IFG § 6 Rn. 39). Das dürfte bei der Stellungnahme der Dekra ausscheiden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Westfalenhallen den Dekra-Bericht entgeltlich in Auftrag gegeben haben. Dann ist in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber übertragen wurden (OVG a.a.O.). Letztlich kann dies dahin gestellt bleiben. Selbst wenn ein geschütztes Werk vorliegt, ist mir in jedem Fall Einsicht zu gewähren, da das Urheberrecht nicht den Schutz der betreffenden Information als solcher, sondern nur der konkreten Darstellung betrifft (vgl. Turiaux § 8 UIG Rn. 33). Davon gehen im übrigen auch der 17. Datenschutzbericht NRW 2005 (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf, S. 170 f.) und die Stadt Dortmund in ihrer Entscheidung vom 04.08.2020 (siehe Anhang, 30/Jus-1 G 31035 (30)) aus. Ich begrenze deshalb meinen Antrag darauf, mir Einsicht in das Dekra Gutachten zu gewähren. Bitte teilen Sie mir dazu einen Termin zur Einsichtnahme mit. Sollten Sie auch eine Einsichtnahme ablehnen, bitte ich um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anhänge: - ifg-antragdortmund-bescheid_komplett_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Peter Fricke
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, [#224367] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, [#224367]
Datum
2. Dezember 2021 04:23
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ vom 05.07.2021 (#224367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ [#224367]
Datum
2. Dezember 2021 04:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es wurde immer weiter gemauert und verzögert. Zugegeben wurde nur das Unbestreitbare. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anhänge: - 224367.pdf - 2021-07-06_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-08-02_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-10-26_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-11-12_4-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-11-20_1-ifg-antragdortmund-bescheid_komplett_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 02…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen [#224367]
Datum
2. Dezember 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 02.12.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224367] zum DEKRA-Gutachten; Herr Peter Fricke Stadt Dortmund De…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224367] zum DEKRA-Gutachten; Herr Peter Fricke
Datum
7. Dezember 2021 16:15
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Fricke, anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortmund zu Ihrem Antrag (Nr. 224367) vom 20.11.2021 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DEKRA-Gutachten zur Sperrung des Wegs an den Westfalenhallen“ [#224367]
Datum
14. Dezember 2021 14:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224367/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet und bitte um Vermittlung zu den Punkten a) und c) im Bescheid der Stadt Dortmund vom 7.12.2021. Zu a) Ich konnte bei der Einsichtnahme am 13.12.2021 im Rechtsamt der Stadt Dortmund keine Kopien der arbeitssicherheitstechnischen Stellungnahme („Gutachten“) anfertigen, weil die Stadt Dortmund im Bescheid angab, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die DEKRA habe der Weitergabe und Veröffentlichung widersprochen. Der DEKRA steht aber gar kein Recht zu, der Veröffentlichung im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu widersprechen. Ein technisches Gutachten ist nur dann als geschütztes Werk i. S. d. § 2 UrhG anzuerkennen, wenn es sich um eine individuelle, originelle, eigenschöpferische Darstellung mit weit überdurchschnittlicher Eigenart handelt (vgl. KG Berlin 11.05.2011 24 U 28/11; OVG Münster 24.11.2017 – 15 A 690/16; Schoch IFG § 6 Rn. 39). Bei der Einsichtnahme konnte ich mich davon überzeugen, dass der arbeitssicherheitstechnischen Stellungnahme, die ohne Anschreiben, Grafik und Fotos aus nur zweieinhalb Seiten Text besteht, diese Eigenschaften fehlen. Soweit das gewünscht wird und die Einordnung als nicht geschütztes Werk vereinfacht, können die Kopien sich auf die Seiten 1-4 der arbeitssicherheitstechnischen Stellungnahme beschränken. Die Grafik auf Seite 2 kann entfallen, die Fotos ab Seite 5 benötige ich ebenfalls nicht. Zudem ist davon auszugehen, dass die Westfalenhallen den Dekra-Bericht entgeltlich in Auftrag gegeben haben. Dann ist in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber übertragen wurden (OVG a.a.O.). Zu c) Die Stadt hat die Ablehnung nicht begründet, sondern lediglich § 7 Abs. 2 a) IFG NRW zitiert. Das ist nicht ausreichend. Zudem schützt § 7 Abs. 2 a) IFG NRW nicht generell jeden Schriftwechsel zwischen öffentlichen Stellen im Sinne des IFG NRW. Die Grundlagen der eigentlichen Willensbildung sind gerade nicht geschützt, sondern nur solche Informationen, die Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten enthalten. (vgl. Franzen/Seidel, IFG NRW Kommentar, § 7 Rn. 834f.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anhänge: - 224367.pdf - 2021-07-06_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-08-02_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-10-26_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-11-12_4-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-11-20_1-ifg-antragdortmund-bescheid_komplett_geschwaerzt.pdf - 2021-12-02_3-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-12-07_1-20211207AntwortschreibenanHerrnFricke.pdf Anfragenr: 224367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224367/
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