DEKRA Gutachten

Die Gefährdungsbeurteilung durch die DEKRA, mit der der Verwaltungsvorstand seinen Vorschlag für die zeitweise Sperrung des Wegs zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 begründet. Pressemitteilung dazu: https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/prinfo.nsf/xml/79F19E22995E61F2C1258703003EC4F0/$FILE/29%2006%2021%20VV%20PM%20Westfalenhallenweg_.pdf

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
12. Dezember 2021 21:58
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gefährdungsbeurteilung durch die DEKRA, mit der der Verwaltungsvorstand seinen Vorschlag für die zeitweise Sperrung des Wegs zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 begründet. Pressemitteilung dazu: https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/prinfo.nsf/xml/79F19E22995E61F2C1258703003EC4F0/$FILE/29%2006%2021%20VV%20PM%20Westfalenhallenweg_.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 12.12.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 12.12.2021
Datum
13. Dezember 2021 10:20
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 12.12.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 12.12.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 12.12.2021
Datum
13. Dezember 2021 10:21
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 12.12.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortm…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
20. Dezember 2021 08:19
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortmund zu Ihrem Antrag (Nr. 235140) vom 12.12.2021 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden sie mir die Ablehnung der DEKRA zu. Des weiteren bin ich nicht der …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
20. Dezember 2021 08:36
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden sie mir die Ablehnung der DEKRA zu. Des weiteren bin ich nicht der Ansicht, dass 2,5 Seiten eines in Auftrag gegeben Gutachtens ein schützenswertes Schriftstück nach dem Urheberrecht ist. Ich werde mich auch in dieser Angelegenheit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Aufgrund meiner aktuellen Situation ist es mir nicht möglich, das Gutachten persönlich einzusehen. Bitte geben sie mir eine Alternative um die Informationen einzusehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DEKRA Gutachten“ [#235140]
Datum
20. Dezember 2021 08:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235140/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das besagte Gutachten von der Westfalenhallen GmbH beauftragt wurde und nur 2,5 Seiten umfasst. Das Urheberrecht wird vorgeschoben, um den öffentlichen Zugang zu diesen Informationen unnötigerweise zu erschweren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235140.pdf - 2021-12-13_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-12-13_2-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-12-20_1-20211217AntwortschreibenanHerrnNAME.pdf Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „DEKRA Gutachten“ [#235140]
Datum
20. Dezember 2021 13:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in da es Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Situation nicht …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
23. Dezember 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in da es Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Situation nicht möglich ist, das Gutachten persönlich bei der Stadt Dortmund einzusehen, können Sie als Alternative eine weitere Person zur Einsichtnahme in das Gutachten bevollmächtigen. Sie können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Ihre persönliche Situation es wieder zulassen sollte, das Gutachten selbst einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich warte noch immer auf die Ablehnung der DEKRA. Bitte senden sie mir das Dokumen…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
23. Dezember 2021 11:44
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich warte noch immer auf die Ablehnung der DEKRA. Bitte senden sie mir das Dokument zu, indem sich die DEKRA auf ihr Urheberrecht bezieht und die Weitergabe untersagt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte noch einmal an die Übersendung des Dokuments erinnern, in dem die DEKRA…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
8. Januar 2022 08:39
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte noch einmal an die Übersendung des Dokuments erinnern, in dem die DEKRA sich auf das Urheberrecht bezieht und eine Weitergabe untersagt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Ablehnung der DEKRA. …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
19. Januar 2022 06:43
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Ablehnung der DEKRA. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Übersendung des Briefes der DEKRA. Dieser verweist NICHT auf d…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
19. Januar 2022 06:54
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Übersendung des Briefes der DEKRA. Dieser verweist NICHT auf das Urheberrecht und liefert auch sonst keinerlei Begründung warum mir das Gutachten nicht zugestellt werden kann. Bitte senden sie mir das Gutachten zu, oder eine Begründung warum dies nicht möglich ist. Bei einer ablehnenden Antwort werde ich wieder auf den Landesdatenschutzbeauftragten zugehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Dortmund bezieht sich bei der Ablehnung der Zusendung des Gutachtens auf…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
24. Januar 2022 06:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Dortmund bezieht sich bei der Ablehnung der Zusendung des Gutachtens auf das Urheberrecht. Auf Nachfrage kann die Stadt kein Dokument vorlegen aus dem hervorgeht, dass die DEKRA einen Urheberrechtsanspruch geltend macht. Ich halte das Argument der Stadt für vorgeschoben und bitte um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
24. Januar 2022 07:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA Gutachten“ vom 12.12.2021 (#235140) wurd…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: IFG: DEKRA Gutachten [#235140]
Datum
1. Februar 2022 06:08
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „DEKRA Gutachten“ vom 12.12.2021 (#235140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre E-Mail vom 19.01.2022 - Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dezernat…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 19.01.2022 - Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH
Datum
2. Februar 2022 18:22
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dezernat des Oberbürgermeisters Sehr Antragsteller/in wie bereits mit meinem Bescheid vom 17.12.2021 mitgeteilt, ist eine Zusendung des DEKRA-Gutachtens aus den dort dargelegten Gründen nicht möglich. Es handelt sich bei dem DEKRA-Gutachten um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dass nur mit Zustimmung der DEKRA herausgegeben werden darf. Da die DEKRA der Weitergabe nicht zugestimmt hat, ist die von Ihnen beantragte Zusendung des Gutachtens weiterhin nicht möglich. Unberührt bleibt hiervon weiterhin die von mir angebotene Einsichtnahme in das Gutachten in den Räumen des Rechtsamts der Stadt Dortmund. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 19.01.2022 - Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH [#235140] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 19.01.2022 - Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH [#235140]
Datum
2. Februar 2022 18:26
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beziehen sich in ihrer Ablehnung auf das Urheberrecht. Bitte senden sie mir ein Dokument aus dem hervorgeht, dass die DEKRA für dieses Gutachten einen Urheberrechtsanspruch sieht. Ansonsten sehe ich ihre Ablehnung als vorgeschoben an. Ich habe bereits den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten. Bis jetzt hat keine Ablehnung der Stadt Dortmund standgehalten, vielleicht möchten sie sich die Arbeit einer Stellungnahme sparen und ihre Entscheidung nochmals überdenken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235140/
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