Demonstrantion am 16.01.2021 in Magdeburg
Auf der Demonstrantion am 16.01.2021 wurde das sogenannte U-Boot Lied gesungen (https://twitter.com/moenchtim/status/13…), dieses Lied fällt laut OLG Hamm unter den Strafbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB (Beschl. v. 01.10.2015, Az. 1 RVs 66/15, siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/…), in der Pressemitteilung der Polizei Magdeburg (https://www.sachsen-anhalt.de/bs/presse…) fehlen allerdings entsprechende Anzeigen. Ist dies ein Kommunikationsfehler oder liegen tatsächlich keine Anzeigen vor?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Januar 2021
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20. Februar 2021
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