Demonstrantion am 16.01.2021 in Magdeburg

Auf der Demonstrantion am 16.01.2021 wurde das sogenannte U-Boot Lied gesungen (https://twitter.com/moenchtim/status/1350454395444604931?s=19), dieses Lied fällt laut OLG Hamm unter den Strafbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB (Beschl. v. 01.10.2015, Az. 1 RVs 66/15, siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-1-rvs-66-15-u-bahn-lied-volksverhetzung-fussball/#:~:text=Das%20OLG%20Hamm%20best%C3%A4tigte%20jetzt,3%20Strafgesetzbuch%20(StGB)%20erf%C3%BCllen), in der Pressemitteilung der Polizei Magdeburg (https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=157554&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=d2171878b9572573dc309228fa0aa448) fehlen allerdings entsprechende Anzeigen. Ist dies ein Kommunikationsfehler oder liegen tatsächlich keine Anzeigen vor?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf …
An Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrantion am 16.01.2021 in Magdeburg [#208885]
Datum
17. Januar 2021 00:03
An
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Demonstrantion am 16.01.2021 wurde das sogenannte U-Boot Lied gesungen (https://twitter.com/moenchtim/status/1350454395444604931?s=19), dieses Lied fällt laut OLG Hamm unter den Strafbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB (Beschl. v. 01.10.2015, Az. 1 RVs 66/15, siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-1-rvs-66-15-u-bahn-lied-volksverhetzung-fussball/#:~:text=Das%20OLG%20Hamm%20best%C3%A4tigte%20jetzt,3%20Strafgesetzbuch%20(StGB)%20erf%C3%BCllen), in der Pressemitteilung der Polizei Magdeburg (https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=157554&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=d2171878b9572573dc309228fa0aa448) fehlen allerdings entsprechende Anzeigen. Ist dies ein Kommunikationsfehler oder liegen tatsächlich keine Anzeigen vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208885/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
{Disarmed} IZG-Anfrage - Demonstration am 16.01.2021 in Magdeburg [#208885] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitt…
Von
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} IZG-Anfrage - Demonstration am 16.01.2021 in Magdeburg [#208885]
Datum
19. Januar 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, sich zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion (PI) Magdeburg zu wenden. Über Ihren Antrag auf Informationszugang entscheidet die PI Magdeburg (Einsatzbehörde), da sie zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist (§ 7 Absatz 1 IZG LSA). Eine Weiterleitung an diese Behörde erfolgt von hier aus deshalb nicht, weil Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Die Pressestelle der PI Magdeburg erreichen Sie bitte wie folgt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen