Demonstration am 3.4.

Bitte teilen Sie mir mit, wer die Demonstration angemeldet hat. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, gege welche dieser Personen seitens der Stadt eine Anzeige gestellt oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstration am 3.4. [#217610]
Datum
7. April 2021 10:06
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wer die Demonstration angemeldet hat. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, gege welche dieser Personen seitens der Stadt eine Anzeige gestellt oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort Stadt Stuttgart LIFG Antrag Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. April 2021. Ihren Ä…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort Stadt Stuttgart LIFG Antrag
Datum
30. April 2021 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. April 2021. Ihren Ärger über das Geschehen bei der Versammlung am Samstag, den 03. April 2021 können wir nachvollziehen. Laut §5 Absatz 1 Landesinformationsgesetz dürfen wir Ihnen keine personenbezogenen Daten, zu welchen der Name des Anmelders gehört, nennen. Hierzu müsste das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse (also hier der Bekanntgabe des Namen) am Ausschluss des Informationszugangs überwiegen oder betreffende Personen eingewilligt haben. Beides ist hier nicht gegeben. Inzwischen wurde ja auch in der Presse schon viel publiziert, sodass diese Informationen Ihnen vielleicht weiterhelfen können. Bei uns als Versammlungsbehörde wurden alle Demonstrationen ordnungsgemäß angemeldet, daher können wir hier auch kein Verfahren einleiten. Vor Ort hat die Polizei auch am 03. April 2021 Personalien von Personen, die gegen die Auflagen verstoßen haben, aufgenommen.Hier folgten auch Konsequenzen für die betreffenden Personen. In Anbetracht der Menge der Personen war es den Polizeibeamten jedoch unmöglich alle zu kontrollieren. Natürlich geben die Polizei und auch wir weiterhin unser Bestes Kontrollen durchzuführen und somit die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen