Demonstrationen am 29.08.2020

In Berlin gab es am 29.08.2020 verschiedene Demonstrationen.

1. Unter den Linden:
Hatte die Polizei eine Anweisung die Demonstranten in einer "Sackgasse" zusammen zu drängen, damit das Einhalten der Mindestabstände automatisch unmöglich ist, wenn von hinten Leute nachschieben? Zeugen berichteten von plötzlich aus dem Nichts auftauchenden Personen in schwarz gekleidet, die Gewalt angezettelt haben. Konnten diese Personen festgesetzt und die Identität samt Gruppenzugehörigkeit ermittelt werden?

2. Veranstaltung am Reichstag:
Wer war der gemeldete Veranstalter der Bühne am Reichstag? Unterscheidet sich der Veranstalter von der parallel stattfindenden Kundgebung an der Siegessäule?
Konnte die Frau mit blonden Rastas und schwarzer Kleidung, die unter unwahren Behauptungen zum Sturm aufgerufen hat festgesetzt und die Identität samt Gruppenzugehörigkeit ermittelt werden?
Wie viele Übergriffe gegen Polizisten gab es an der Kundgebung am Reichstag am 29.08.2020?
Wie viele verletzte Demonstranten gab es an dieser Kundgebung?

3. Kundgebung Siegessäule:
Wie viele Übergriffe gegen Polizisten gab es an der Kundgebung an der Siegessäule am 29.08.2020?
Wie viele verletzte Demonstranten gab es an dieser Kundgebung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen am 29.08.2020 [#196358]
Datum
31. August 2020 13:48
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Berlin gab es am 29.08.2020 verschiedene Demonstrationen. 1. Unter den Linden: Hatte die Polizei eine Anweisung die Demonstranten in einer "Sackgasse" zusammen zu drängen, damit das Einhalten der Mindestabstände automatisch unmöglich ist, wenn von hinten Leute nachschieben? Zeugen berichteten von plötzlich aus dem Nichts auftauchenden Personen in schwarz gekleidet, die Gewalt angezettelt haben. Konnten diese Personen festgesetzt und die Identität samt Gruppenzugehörigkeit ermittelt werden? 2. Veranstaltung am Reichstag: Wer war der gemeldete Veranstalter der Bühne am Reichstag? Unterscheidet sich der Veranstalter von der parallel stattfindenden Kundgebung an der Siegessäule? Konnte die Frau mit blonden Rastas und schwarzer Kleidung, die unter unwahren Behauptungen zum Sturm aufgerufen hat festgesetzt und die Identität samt Gruppenzugehörigkeit ermittelt werden? Wie viele Übergriffe gegen Polizisten gab es an der Kundgebung am Reichstag am 29.08.2020? Wie viele verletzte Demonstranten gab es an dieser Kundgebung? 3. Kundgebung Siegessäule: Wie viele Übergriffe gegen Polizisten gab es an der Kundgebung an der Siegessäule am 29.08.2020? Wie viele verletzte Demonstranten gab es an dieser Kundgebung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196358/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Demonstrationen am 29.08.2020 [#196358]
Datum
31. August 2020 13:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen am 29.08.2020“ vom 31.08.2020 (#…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Demonstrationen am 29.08.2020 [#196358]
Datum
9. Oktober 2020 19:22
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen am 29.08.2020“ vom 31.08.2020 (#196358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Weiterhin möchte ich eine weitere Frage hinzufügen: - Weshalb wurde die Kundgebung am Reichstag am 29.08. nicht bei Aufbau polizeilich aufgelöst, Medienberichten zu Folge lag keine Genehmigung vom Innenministerium vor, obwohl es sich um eine von Reichsbürgern angemeldete Veranstaltung innerhalb des befriedeten Bezirks handelte, kann das so bestätigt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196358/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Ich hoffe Ihne…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Automatische Antwort: Demonstrationen am 29.08.2020 [#196358]
Datum
13. Oktober 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGDemonstrationenam29.08.2020196358.eml
34,0 KB
image001.png
17,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Ich hoffe Ihnen in Kürze eine Stellungnahme zu Ihren Fragen (einschließlich der Nachfrage vom 09.10.2020) zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen,
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre IFG-Anfrage vom 31.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ih…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 31.08.2020
Datum
14. Oktober 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 31.08.2020. mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.08.2020 [#196358] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „De…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 31.08.2020 [#196358]
Datum
3. Dezember 2020 18:48
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen am 29.08.2020“ vom 31.08.2020 (#196358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196358/

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Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Dezember 2020 18:48
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