Demonstrationen in Stuttgart

Eine Übersicht der Demonstrationen in Stuttgart von 2018 bis 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Datum, Ort, Name der Veranstaltung, angemeldeter und geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Themengebiet.

Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, senden Sie die Daten gerne in dem Format, in dem sie Ihnen vorliegen, und sehen Sie von Übertragungen zu Excel oder PDF ab.

Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Demonstrationen…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
18. Dezember 2022 17:03
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Demonstrationen in Stuttgart von 2018 bis 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Datum, Ort, Name der Veranstaltung, angemeldeter und geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Themengebiet. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, senden Sie die Daten gerne in dem Format, in dem sie Ihnen vorliegen, und sehen Sie von Übertragungen zu Excel oder PDF ab. Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Amt für öffentliche Ordnung,…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
4. Januar 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
556 Bytes
image002.png
18,1 KB
image003.jpg
1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Amt für öffentliche Ordnung, Allgemeine Sicherheits‐ und Ordnungsangelegenheiten, E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wurde der …
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
4. Januar 2023 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wurde der Landeshauptstadt Stuttgart als zuständige Versammlungsbehörde weitergeleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage aufgrund der umfangreichen Datenmenge einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollte die Auskunft kostenpflichtig sein, werden Sie vor Auskunftgabe über die voraussichtliche Gebührenhöhe informiert. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Wahrnehmung Ihres …
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
17. Januar 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts gemäß § 10 Abs. 1 LIFG gebührenpflichtig ist. Es handelt sich nicht um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 3 LIFG, da die Vorbereitung der gewünschten Akteneinsicht umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Insbesondere müssen Abschriften der Datenbanken erstellt und auf die Ihrerseits geforderten Angaben reduziert werden. Ebenso müssen personenbezogene Daten umfangreich unkenntlich bzw. entfernt werden. Die Datensätze müssen anschließend einzeln überprüft werden. Die voraussichtlichen Verwaltungsgebühren werden eine Höhe von ca. 200,- € betragen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Information zu den voraussichtlich…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
17. Januar 2023 11:36
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wird verschickt...
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Information zu den voraussichtlichen Gebühren. Sie stellen dar, dass die voraussichtlichen Gebühren sich folgendermaßen zusammensetzen: 1. Erstellung von Abschriften der Datenbank 2. Reduzierung auf die geforderten Angaben 3. Entfernung von personenbezogenen Daten 4. Einzelne Überprüfung der Datensätze Dazu: 1. Mir ist nicht klar, was eine "Abschrift" einer Datenbank sein soll. Falls es sich um eine Excel-Tabelle o. ä. handelt, kann die Datei einfach kopiert werden. Falls es sich um eine SQL-Tabelle o. ä. handelt, bitte ich, die Daten einfach in dem (maschinenlesbaren) Format bereitzustellen, wie es Ihr Datenbankprogramm ausgibt (CSV/SQL/XML/...). 2. Ich möchte die Anfrage so anpassen, dass keine zeitliche Begrenzung der Daten vorgenommen wird, und alle vorhandenen Spalten inkludiert werden, lediglich mit Ausnahme der Spalten, die personenbezogene Daten betreffen. Dadurch sollte der Filterungs-Aufwand minimal sein. 3. Angaben zu den Veranstaltern bzw. Leitern benötige ich nicht, diese Spalte(n) können Sie also vollständig entfernen. Dass die anderen Spalten personenbezogene Daten betreffen, ist mir nicht ersichtlich. 4. Inwiefern – abgesehen von der schon genannten Entfernung personenbezogener Daten – eine einzelne Überprüfung der Datensätze notwendig ist, erschließt sich mir nicht. Ich bitte Sie, die Gebühren unter Berücksichtigung dieser Punkte anzupassen bzw. zu begründen. Freundliche Grüße & Danke für Ihre Arbeit << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede in der Mail, die ich Ihnen ge…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
17. Januar 2023 11:41
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wird verschickt...
Liebe << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede in der Mail, die ich Ihnen gerade geschickt habe. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265857/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zur Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage wurde mittler…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
4. Februar 2023 17:37
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zur Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage wurde mittlerweile um 15 Tage überschritten. Ich möchte Sie bitten, die veranschlagten Verwaltungsgebühren zu begründen bzw. anzupassen (siehe meine Mail vom 17.01.2023). Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Versammlungsbehörden in Karlsruhe, München, Wiesbaden und Köln vergleichbare Informationen gebührenfrei zur Verfügung gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> die anfallenden Verwaltungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgeb…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
6. Februar 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die anfallenden Verwaltungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Von diesen kann auch nicht abgesehen werden, da es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die voraussichtliche Höhe beträgt 200,- €. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte zunächst um Auskunft zu folgenden Rahmendaten: - Wieviele Jahre reicht die Datenbank zurück…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
6. Februar 2023 10:39
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte zunächst um Auskunft zu folgenden Rahmendaten: - Wieviele Jahre reicht die Datenbank zurück? In welcher groben Größenordnung befindet sich die Anzahl der Einträge in der Datenbank insgesamt? - Welche Felder sind in der Datenbank vorhanden, und welche davon enthalten potentiell personenbezogene Daten? - Welches Format bzw. welche Technologie hat die Datenbank (xlsx-Datei/PostgreSQL-Datenbank/...)? Welche Benutzeroberfläche wird benutzt, um auf die Datenbank zuzugreifen, und welche Exportformate bietet diese an? Ich gehe davon an, dass es sich bei diesen Vorabinformationen um eine einfache Auskunft handelt. Falls das Ihrer Ansicht nach nicht der Fall ist, bitte ich Sie, die Teile zu beantworten, bei denen es sich Ihrer Ansicht nach um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Stuttgart“ vom 18.12.2022 (#265857) wurde von I…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
14. Februar 2023 13:58
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Stuttgart“ vom 18.12.2022 (#265857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nach §10 Abs. 3 LIFG sind Gebühren unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen. Eine solche Bemessung scheint mir bisher nicht stattgefunden zu haben. Ich habe auch bisher keine Antwort auf meine diesbezüglichen Einwände in der Mail vom 17. Januar, sowie meine Nachfragen in der Mail vom 6. Februar erhalten. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine einfache Datenbankabfrage, bei der lediglich Spalten mit personenbezogenen Daten entfernt werden müssen (konkret vermutlich die Spalte(n) mit Namen oder Adressen der Veranstalter). Dem widersprechende Informationen haben Sie bisher nicht dargelegt. Je nach Komplexität des Datenbanksystems und technischer Fachkenntnis der sachbearbeitenden Person dürfte damit ein Verwaltungsaufwand von ungefähr 5-30 Minuten anfallen. Die 200€ Gebühren sind damit nicht erklärbar und halten mich von der wirksamen Inanspruchnahme meines Informationszugangs ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265857/
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer unten stehenden Anfrage können wir wie folgt beantworten: Die Land…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
28. Februar 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer unten stehenden Anfrage können wir wie folgt beantworten: Die Landeshauptstadt Stuttgart speichert versammlungsspezifische Daten ja nach datenschutzrechtlichen Belangen zwischen drei und zehn Jahren. Es werden jährlich die Daten von ca. 1.100 bis 1.600 Versammlungen erfasst. Eine weitergehende Auskunft, insbesondere zu amtsinternen Auskünften wie die Art und Technologie der Datenspeicherung und zu Datenverarbeitungsprozessen werden nicht beantwortet. Es handelt sich nicht mehr um amtliche Informationen im Anwendungsbereich des LIFGs. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> das LIFG sieht keine Kostenfreiheit vor, sondern eröffnet informationspf…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
28. Februar 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das LIFG sieht keine Kostenfreiheit vor, sondern eröffnet informationspflichtigen Stellen die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren und Auslagen. Nach § 10 Abs. 1 LIFG können für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebende Gebührenrecht erhoben werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt Gebühren nach ihrer aktuell gültigen Gebührenordnung für den tatsächlich entstandenen Aufwand für die angeforderte Akteneinsicht. Dies dient als Ausgleich für den Aufwand, der durch die Zurverfügungstellung der Informationen entsteht. Nach § 10 Absatz 3 LIFG dürfen informationspflichtige Stellen des Landes, (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG) in einfachen Fällen keine Gebühren und Auslagen verlangen. Die Einschränkung gilt nicht für den kommunalen Bereich und somit auch nicht für die Landeshauptstadt Stuttgart. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass die antragstellende Person nach § 10 Absatz 2 LIFG erst dann über die Gebühren und Auslagen informiert werden muss, wenn diese voraussichtlich die 200,- Euro Grenze überschreiten. Wir gehen von Gebühren in Höhe von bis zu 200,- Euro aus. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie an der Weiterverfolgung der Anfrage, für deren Beantwortung Kosten entstehen und entsprechend erhoben werden, festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> danke für das Telefongespräch! Ich möchte noch schriftlich bestätigen, d…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Demonstrationen in Stuttgart [#265857]
Datum
24. März 2023 13:01
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> danke für das Telefongespräch! Ich möchte noch schriftlich bestätigen, dass ich die Anfrage zurückziehe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>