Demonstrationen/Kundgebungen in Erfurt am 1. Juli 2017

Anfrage an: Stadt Erfurt

Die chronologische Reihenfolge aller Vereine, Parteien oder Gruppierungen, die Demonstrationen oder Kundgebungen in Erfurt am 1. Juli 2017 angemeldet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die chro…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen/Kundgebungen in Erfurt am 1. Juli 2017 [#23663]
Datum
23. Juni 2017 15:06
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die chronologische Reihenfolge aller Vereine, Parteien oder Gruppierungen, die Demonstrationen oder Kundgebungen in Erfurt am 1. Juli 2017 angemeldet haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erfurt
WG: Anfrage vom 23.06.2017 Versammlungen am 01.07.2017, Anfrage vom 23.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in hier…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Anfrage vom 23.06.2017
Datum
27. Juni 2017 07:16
Status
Warte auf Antwort
Versammlungen am 01.07.2017, Anfrage vom 23.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Erfurt
WG: Anfrage vom 23.06.2017 Versammlungen am 01.07.2017, Anfrage vom 23.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Anfrage vom 23.06.2017
Datum
7. Juli 2017 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Versammlungen am 01.07.2017, Anfrage vom 23.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: 16.03.2017 Partei Die Rechte Thüringen 29.03.2017 DGB Jugend Thüringen 18.05.2017 Bündnis Auf die Plätze fertig! 22.05.2017 Flüchtlingsrat Thüringen e.V. 30.05.2017 linksjugend [`solid] Erfurt 13.06.2017 Martin-Niemöller-Stiftung e.V. 15.06.2017 Einzelanmelder 26.06.2017 Einzelanmelder Mit freundlichen Grüßen