Den Anbau von Cannabis

Anfrage an: Cannabisagentur

Ist es möglich Cannabis in Deutschland im industriell an zu bauen wenn der vertrieb im Ausland geschieht. Hierbei geht es nicht nur um den Faktor Droge sonder auch der vertrieb der Hanffasern ist wichtig. Würde auch gerne wissen wie das reguliert werden müsste wenn möglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Franz Schulz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es möglich C…
An Cannabisagentur Details
Von
Franz Schulz
Betreff
Den Anbau von Cannabis [#195472]
Datum
18. August 2020 11:21
An
Cannabisagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es möglich Cannabis in Deutschland im industriell an zu bauen wenn der vertrieb im Ausland geschieht. Hierbei geht es nicht nur um den Faktor Droge sonder auch der vertrieb der Hanffasern ist wichtig. Würde auch gerne wissen wie das reguliert werden müsste wenn möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz Anfragenr: 195472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195472/
Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz

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Cannabisagentur
82.01 – 4100-02 Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gerne unsere betäubun…
Von
Cannabisagentur
Betreff
AW: Den Anbau von Cannabis [#195472]
Datum
25. August 2020 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
82.01 – 4100-02 Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gerne unsere betäubungsmittelrechtliche Einschätzung mitteilen. Der gewerbliche Anbau von Nutzhanf ist gemäß der Ausnahmeregelung des Buchstaben d unter der Position Cannabis in Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ausschließlich bestimmten Unternehmen der Landwirtschaft erlaubt, sofern es sich um Sorten aus dem gemeinsamen EU-Sortenkatalog handelt. Gemäß § 24a BtMG ist der Anbau von Nutzhanf im Sinne der vorgenannten Ausnahmeregelung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen