Den Radverkehr betreffende verkehrsrechtliche Anordnungen Am Kavalleriesand/Hilpertstraße/Stirnweg/Haardtring

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgende Unterlagen zu:

- Die für den Rad- und Fußverkehr relevanten verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) im Bereich der Straße am Kavalleriesand zwischen Hilperstraße und Mina-Rees-Straße inkl. der drei Knotenpunkte.

Dazu gehören insbesondere, aber nicht unbedingt abschließend:
- die verkehrsrechtliche Anordnung zum Zeichen 241 in der Straße am Kavallerisand in nördlicher Richtung direkt nach der Einbiegung Hilpertstraße.
- Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die den Radverkehr betreffenden Markierungen im Kreuzungsbereich Hilperstraße/Am Kavalleriesand.
- Die für den Fuß- und Radverkehr relevanten verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Kreuzung Am Kavallerisand/Stirnweg.
- Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Rad- und Fußverkehr betreffend der Stirnwegbrücke
- Die gesamte Schaltung bzw. Steuerungslogik/Programmierung der LS-Anlagen mit Fuß- und/oder Radverkehrsführung im genannten Bereich

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgende Unterlagen zu: - Die fü…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Den Radverkehr betreffende verkehrsrechtliche Anordnungen Am Kavalleriesand/Hilpertstraße/Stirnweg/Haardtring [#180153]
Datum
12. Februar 2020 00:49
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgende Unterlagen zu: - Die für den Rad- und Fußverkehr relevanten verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) im Bereich der Straße am Kavalleriesand zwischen Hilperstraße und Mina-Rees-Straße inkl. der drei Knotenpunkte. Dazu gehören insbesondere, aber nicht unbedingt abschließend: - die verkehrsrechtliche Anordnung zum Zeichen 241 in der Straße am Kavallerisand in nördlicher Richtung direkt nach der Einbiegung Hilpertstraße. - Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die den Radverkehr betreffenden Markierungen im Kreuzungsbereich Hilperstraße/Am Kavalleriesand. - Die für den Fuß- und Radverkehr relevanten verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Kreuzung Am Kavallerisand/Stirnweg. - Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Rad- und Fußverkehr betreffend der Stirnwegbrücke - Die gesamte Schaltung bzw. Steuerungslogik/Programmierung der LS-Anlagen mit Fuß- und/oder Radverkehrsführung im genannten Bereich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180153 Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtliche…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Den Radverkehr betreffende verkehrsrechtliche Anordnungen Am Kavalleriesand/Hilpertstraße/Stirnweg/Haardtring [#180153]
Datum
9. März 2020 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten und im Folgenden aufgeführten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes: - Die für den Rad- und Fußverkehr relevanten verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) im Bereich der Straße am Kavalleriesand zwischen Hilperstraße und Mina-Rees-Straße inkl. der drei Knotenpunkte. Dazu gehören insbesondere, aber nicht unbedingt abschließend: - die verkehrsrechtliche Anordnung zum Zeichen 241 in der Straße am Kavallerisand in nördlicher Richtung direkt nach der Einbiegung Hilpertstraße. - Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die den Radverkehr betreffenden Markierungen im Kreuzungsbereich Hilperstraße/Am Kavalleriesand. - Die für den Fuß- und Radverkehr relevanten verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Kreuzung Am Kavallerisand/Stirnweg. - Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Rad- und Fußverkehr betreffend der Stirnwegbrücke Sollte Ihrer Meinung nach eine Umweltrelevanz bestehen, würden wir Sie um eine entsprechende Darlegung bitten. Im Rahmen einer Bürgeranfrage besteht kein Anspruch auf Einsicht in verkehrsrechtliche Anordnungen. Die Steuerungslogik der LS-Anlagen mit Fuß- und/oder Radverkehrsführung im genannten Bereich können Ihnen aufgrund der Regelung in § 8 Abs. 1 Ziffer 2 HUIG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 UrhG nicht innerhalb der Frist zugänglich gemacht werden. Wir haben das Ingenieurbüro jedoch darum gebeten, seine urheberrechtliche Zustimmung zur Einsichtnahme in die Pläne in den Räumen der Stadt zu erteilen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir eine Aussage des Urhebers erhalten haben. Freundliche Grüße
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtliche…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Den Radverkehr betreffende verkehrsrechtliche Anordnungen Am Kavalleriesand/Hilpertstraße/Stirnweg/Haardtring [#180153]
Datum
9. März 2020 14:35
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten und im Folgenden aufgeführten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes: - Die für den Rad- und Fußverkehr relevanten verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) im Bereich der Straße am Kavalleriesand zwischen Hilperstraße und Mina-Rees-Straße inkl. der drei Knotenpunkte. Dazu gehören insbesondere, aber nicht unbedingt abschließend: - die verkehrsrechtliche Anordnung zum Zeichen 241 in der Straße am Kavallerisand in nördlicher Richtung direkt nach der Einbiegung Hilpertstraße. - Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die den Radverkehr betreffenden Markierungen im Kreuzungsbereich Hilperstraße/Am Kavalleriesand. - Die für den Fuß- und Radverkehr relevanten verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der Kreuzung Am Kavallerisand/Stirnweg. - Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Rad- und Fußverkehr betreffend der Stirnwegbrücke Sollte Ihrer Meinung nach eine Umweltrelevanz bestehen, würden wir Sie um eine entsprechende Darlegung bitten. Im Rahmen einer Bürgeranfrage besteht kein Anspruch auf Einsicht in verkehrsrechtliche Anordnungen. Die Steuerungslogik der LS-Anlagen mit Fuß- und/oder Radverkehrsführung im genannten Bereich können Ihnen aufgrund der Regelung in § 8 Abs. 1 Ziffer 2 HUIG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 UrhG nicht innerhalb der Frist zugänglich gemacht werden. Wir haben das Ingenieurbüro jedoch darum gebeten, seine urheberrechtliche Zustimmung zur Einsichtnahme in die Pläne in den Räumen der Stadt zu erteilen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir eine Aussage des Urhebers erhalten haben. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihnen zugesagt, dass wir uns bei Ihnen melden, sobald wir eine Aussage des Ur…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Den Radverkehr betreffende verkehrsrechtliche Anordnungen Am Kavalleriesand/Hilpertstraße/Stirnweg/Haardtring [#180153]
Datum
6. April 2020 11:40
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihnen zugesagt, dass wir uns bei Ihnen melden, sobald wir eine Aussage des Urhebers zu den von Ihnen angeforderten Unterlagen erhalten haben. Der Urheber erteilt uns keine Zustimmung zur Einsichtnahme in die Pläne durch Dritte. Freundliche Grüße