Denkmal Bega-Krug in Dörentrup/Bega

Der o.g. Begakrug ist als Denkmal erklärt worden.
Aus der hiesigen Presse ist bekannt, dass die Verwaltung Dörentrups (explizit der Bürgermeister) sich weigert, diesen Begakrug in die Denkmalschutzliste aufzunehmen.
Ich erkenne seit Jahren nur noch Verfall und keinerlei Schutzmaßnahmen.
Inwieweit kann sich eine Gemeinde gegen geltende Gesetze stellen?
Gibt es aktuelle Schritte in Sachen Denkmalschutz Begakrug?
Ich bin Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes - gibt es unterschiedliche Maßstäbe im Denkmalschutzrecht zwischen privaten Eigentümern oder Denkmälern in gemeindlicher Eigentümerschaft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Denkmal Bega-Krug in Dörentrup/Bega [#20324]
Datum
13. Februar 2017 22:43
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der o.g. Begakrug ist als Denkmal erklärt worden. Aus der hiesigen Presse ist bekannt, dass die Verwaltung Dörentrups (explizit der Bürgermeister) sich weigert, diesen Begakrug in die Denkmalschutzliste aufzunehmen. Ich erkenne seit Jahren nur noch Verfall und keinerlei Schutzmaßnahmen. Inwieweit kann sich eine Gemeinde gegen geltende Gesetze stellen? Gibt es aktuelle Schritte in Sachen Denkmalschutz Begakrug? Ich bin Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes - gibt es unterschiedliche Maßstäbe im Denkmalschutzrecht zwischen privaten Eigentümern oder Denkmälern in gemeindlicher Eigentümerschaft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer Anfrage in der Angelegenheit Bega-Krug…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Denkmal Bega-Krug in Dörentrup/Bega [#20324]
Datum
14. Februar 2017 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer Anfrage in der Angelegenheit Bega-Krug in Dörentrup. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bezirksregierung Münster regional nicht für die Gemeinde Dörentrup zuständig ist. Hier wäre korrekterweise die Bezirksregierung Detmold zuständig. Da es sich bei dem Objekt Bega-Krug jedoch offensichtlich um ein Objekt handelt, welches sich nicht im Eigentum des Bundes oder des Landes NRW befindet, beziehungsweise bei denen der Bund oder das Land NRW nicht Nutzungsberechtigte sind, ist somit die Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde Dörentrup in dieser Angelegenheit zuständig. Sollten Sie der Auffassung sein, dass diese das Objekt trotz positiver Bewertung der Denkmaleigenschaft durch die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (das Objekt erfüllt den Tatbestand nach § 2 DSchG NRW) aufgrund anderer Interessen nicht in die Denkmalliste der Gemeinde Dörentrup einträgt, obwohl Sie gemäß § 3 DSchG NRW hierzu verpflichtet ist (Eintragungspflicht, vgl. OVG NRW, Urt. Vom 9.1.2008 - 10 A 3666/06 -, BauR 2008 S. 812; Urt. Vom 16.12.1985, = EzD 2.2.4 Nr. 8), empfehle ich Ihnen sich an die Obere Denkmalbehörde des Kreises Lippe sowie an die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zu wenden. Freundliche Grüße
Bezirksregierung Münster
Begakrug Doerentrup Sehr geehrter Herr Beinke, nach unseren Unterlagen ist die ehemalige Gaststätte Begakrug, Bar…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Begakrug Doerentrup
Datum
17. Februar 2017 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, nach unseren Unterlagen ist die ehemalige Gaststätte Begakrug, Barntruper Straße 20 in Bega mit Bescheid des Bürgermeisters vom 12.12.2016 in die Denkmalliste der Gemeinde Doerentrup eingetragen worden. Sofern keine persönlichen Daten betroffen sind, können sie selbstverständlich hier in Münster Akteneinsicht nehmen. Die eintragende und verfahrensführende Behörde ist jedoch die Denkmalbehörde der Gemeinde Doerentrup, wo sämtliche verfahrensrelevante Akten vorliegen müssten, sodass ich Ihnen empfehle zunächst dort Akteneinsicht zu nehmen. Ich hoffe, dass Ihr Informationsbedürfnis mit diesen Auskünften zunächst einmal befriedigt ist. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Beinke
AW: Begakrug Doerentrup [#20324] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Auskunft. ... Mit freun…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Begakrug Doerentrup [#20324]
Datum
17. Februar 2017 10:45
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Auskunft. ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 20324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>