Denkmal Begakrug

aus der Presse ist bekannt, dass das Gebäude Begakrug unter verschiedentlichen Bedingungen zum Kauf angeboten worden ist.?
1.) Unter welchen Bedingungen (VOB etc - Sie wissen schon) unterlagen diese Ausschreibungen?
2.) Gab es Angebote (insbesondere für das Gebot für einen Euro) und unter welchen Bedingungen hätten es einen Zuschlag ergeben?
3. Unter welchen Bedingungen wäre das am 12.12. 2016 in die Denkmalschutzliste eingetragene Gebäude zu erwerben?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2017
  • Frist
    31. März 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Denkmal Begakrug [#20506]
Datum
26. Februar 2017 23:02
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus der Presse ist bekannt, dass das Gebäude Begakrug unter verschiedentlichen Bedingungen zum Kauf angeboten worden ist.? 1.) Unter welchen Bedingungen (VOB etc - Sie wissen schon) unterlagen diese Ausschreibungen? 2.) Gab es Angebote (insbesondere für das Gebot für einen Euro) und unter welchen Bedingungen hätten es einen Zuschlag ergeben? 3. Unter welchen Bedingungen wäre das am 12.12. 2016 in die Denkmalschutzliste eingetragene Gebäude zu erwerben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

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Kommunalverwaltung Dörentrup
Begakrug Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Zu Ihren Fragestellungen: zu 1…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Begakrug
Datum
30. März 2017 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Zu Ihren Fragestellungen: zu 1: Bedingungen im Sinne der VOB gab es und gibt es keine. zu 2: Angebote gab es bisher nicht ( Zwar gab es mehrere Interessenten, die aber alle abgesagt haben). Bedingungen siehe zu 3: zu 3: Das Gebäude muss bei Erwerb natürlich denkmalwert erhalten werden. Ggf. werden im Rahmen eines Kaufvertrages entsprechende Vereinbarungen formuliert. Mit freundlichen Grüßen