Denkmal Begakrug

Anfrage an: Kreis Lippe

Der Begakrug ist als Denkmal anerkannt worden.
Aus der Presse ist zu lesen, dass die Gemeinde Dörentrup sich weigert (ohne Druck wird nichts getan) sich weigert, den Begakrug in die Denkmalschutzliste einzutragen.
Außer Verfall sehe ich keine Bestrebungen, diesen Begakrug zu schützen.
Ich bin selber Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes.
Gibt es Unterschiede, ob ein Denkmal in Privathand ist oder ob ein Denkmal in gemeindlicher Eigentümerschaft steht?
Gibt es Aktuelles zum Begakrug?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Denkmal Begakrug [#20325]
Datum
13. Februar 2017 22:50
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Begakrug ist als Denkmal anerkannt worden. Aus der Presse ist zu lesen, dass die Gemeinde Dörentrup sich weigert (ohne Druck wird nichts getan) sich weigert, den Begakrug in die Denkmalschutzliste einzutragen. Außer Verfall sehe ich keine Bestrebungen, diesen Begakrug zu schützen. Ich bin selber Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Gibt es Unterschiede, ob ein Denkmal in Privathand ist oder ob ein Denkmal in gemeindlicher Eigentümerschaft steht? Gibt es Aktuelles zum Begakrug?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

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Ulrich Beinke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmal Begakrug“ vom 13.02.2017 (#20325) wurd…
An Kreis Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Denkmal Begakrug [#20325]
Datum
17. März 2017 23:30
An
Kreis Lippe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmal Begakrug“ vom 13.02.2017 (#20325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 20325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>