Denkmalliste

wieviele und welche Denkmäler sind seit 2010 aus der Denkmalschutzliste gestrichen worden
und wieviel und welche Denkmäler sind seit 2010 hinzugekommen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
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Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele und w…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Denkmalliste [#16022]
Datum
16. März 2016 10:00
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele und welche Denkmäler sind seit 2010 aus der Denkmalschutzliste gestrichen worden und wieviel und welche Denkmäler sind seit 2010 hinzugekommen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre Anfrage 16.03. Sehr geehrter Herr Hausberg, Sie hatten uns über die UD am 16.03. einen Antrag auf der Basis d…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre Anfrage 16.03.
Datum
12. April 2016 17:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Hausberg, Sie hatten uns über die UD am 16.03. einen Antrag auf der Basis des LTranspG bezüglich statistischer Daten zur Liste der Denkmäler Bad Neuenahr/Ahrweiler gesandt. Nach Rückmeldung der IT-Abteilung und der Inventarisationsleitung sehen unsere Möglichkeiten wie folgt aus: seit Anfang dieses Jahres führt die Geschäftsstelle Inventarisation eine Statistik über alle Bearbeitungsfälle, aus denen wir auch Neueinträge und Löschungen nachvollziehen können. D.h. seit drei Monaten ist es kein Problem, darüber zahlenmäßige Angaben zu machen. Anders sieht es für den Zeitraum davor 2010-2015 aus: hier wäre dies nur mit ganz erheblichem Aufwand und auch nur mit zusätzlichem Personal zu schaffen. Die Schätzung kalkuliert den Personalbedarf mit einer Person, die mindestens 3 Monate beschäftigt wäre. Der Aufwand ist sehr groß und die Arbeit mühevoll. Dies liegt daran, dass alle in diesen Jahren erfolgten (und noch abgespeicherten) Updates aller Denkmallisten einzeln mit den jeweiligen Vorgängerversionen verglichen werden müssten und zwar Denkmal für Denkmal. Die Updates enthalten ohne Möglichkeit der separaten Recherche sowohl Adressänderungen, redaktionelle Änderungen wie auch Löschungen und Neueinträge. Das einzige, was man machen könnte, wäre ein absoluter Abgleich der Denkmalanzahl insgesamt. Doch das bringt keine belastbaren Ergebnisse, weil man nicht sagen kann, ob eine Mehr- oder Minderzahl ausschließlich mit Löschungen oder Neueinträgen zu tun hat. Mit freundlichen Grüßen