Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272509]
Datum
9. März 2023 16:53
An
Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272509/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt“ vom…
An Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272509]
Datum
9. Mai 2023 22:29
An
Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt“ vom 09.03.2023 (#272509) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.03.2023 und teile Ihnen hierzu Fol…
Von
Bistum Magdeburg - Untere Denkmalschutzbehörde
Betreff
WG: Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272509]
Datum
10. Mai 2023 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.03.2023 und teile Ihnen hierzu Folgendes mit: In den Jahren 2020 bis einschließlich 2022 wurde bisher ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes gestellt. Der Vorgang wurde bisher weder abgelehnt noch genehmigt. Weitere Anträge für die Errichtung von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen liegen mir aus den genannten Jahren nicht vor. Mit freundlichen Grüßen