Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Altmarkkreis Salzwedel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272510]
Datum
9. März 2023 16:53
An
Altmarkkreis Salzwedel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272510/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Altmarkkreis Salzwedel
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend …
Von
Altmarkkreis Salzwedel
Betreff
Re: Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272510]
Datum
9. März 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend an das zuständige Fachamt in unserem Hauses weitergeleitet. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt“ vom…
An Altmarkkreis Salzwedel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272510]
Datum
9. Mai 2023 22:40
An
Altmarkkreis Salzwedel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt“ vom 09.03.2023 (#272510) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Altmarkkreis Salzwedel
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend …
Von
Altmarkkreis Salzwedel
Betreff
Re: Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272510]
Datum
9. Mai 2023 22:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im Altmarkkreis Salzwedel eingegangen. Sie wird umgehend an das zuständige Fachamt in unserem Haus weitergeleitet. Herzliche Grüße

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Altmarkkreis Salzwedel
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgende Antwort: Die Anzahl von Anträgen zur Installation von Photov…
Von
Altmarkkreis Salzwedel
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272510]
Datum
15. Mai 2023 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgende Antwort: Die Anzahl von Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden beträgt im Jahr 2020: 3 Anträge - keine Ablehnung, im Jahr 2021: 1 Antrag - keine Ablehnung, im Jahr 2022: 14 Anträge - 1 Ablehnung. Gründe der Ablehnung: Die Photovoltaikanlage wurde für einen von der Straße aus einsehbaren Bereich beantragt, jedoch nicht straßenbegleitend, sondern seitlich. Eine Installation dieser hätte den optischen Zusammenhang der Dachlandschaft gestört sowie Sichtachsen behindert. Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes wurde eine Photovoltaikanlage größeren Ausmaßes genehmigt. Außerdem wurde 2020 ein bereits im Jahr 2019 gestellter Antrag auf Errichtung von Photovoltaikanlagen abgelehnt, da mit der Installation der großflächigen Anlage eine erhebliche Verfremdung der Dachlandschaft einhergegangen wäre, die für die Altstadt Beispielwirkung gehabt hätte. Mit freundlichen Grüßen