Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Be…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein [#270456]
Datum
15. Februar 2023 18:54
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270456/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein“…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein [#270456]
Datum
18. April 2023 00:22
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein“ vom 15.02.2023 (#270456) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Landrat des Kreises Segeberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.02.2023 ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde des K…
Von
Der Landrat des Kreises Segeberg
Betreff
WG: [EXTERN] Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein [#270456]
Datum
18. April 2023 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.02.2023 ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreis Segeberg eingegangen. Zu Ihrem Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) bezüglich der Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 im Kreis Segeberg teile ich Ihnen folgendes mit 1. Im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2020 bis 2022 keinen Antrag zur Installation von Photovoltaik und/oder Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden. 2. Da in den Jahren 2020 bis 2022 keine Anträge entsprechend 1. vorlagen, gab es auch keine Ablehnungen. In den Jahren 2022 bis 2022 wurden zwei Photovoltaikanlagen im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen beantragt und genehmigt. Zusätzlich verweise ich auf die Publikation der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) "Denkmalschutz ist Klimaschutz" sowie die Solarleitfäden der Denkmalfachämter. Diese Auskunft nach dem IZG-SH ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen