Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Be…
An Der Landrat des Kreises Stormarn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein [#270459]
Datum
15. Februar 2023 18:54
An
Der Landrat des Kreises Stormarn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270459/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat des Kreises Stormarn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.02.2023 ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeg…
Von
Der Landrat des Kreises Stormarn
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik in Schleswig-Holstein [#270459]
Datum
8. März 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.02.2023 ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen. Rechtlich handelt es sich hierbei um einen Antrag um Akteneinsicht bzw. Auskunft nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH). Sie baten um Auskunft über die Anzahl der Anträge für Photovoltaikanlagen und Solarthermie auf denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 sowie die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022 inkl. Grund der Ablehnung. Es wurden im Kreis Stormarn von 2020 bis 2022 insgesamt vier Anträge für Photovoltaikanlagen gestellt. Davon wurden drei Anträge genehmigt und ein Antrag abgelehnt. Grund für die Ablehnung war die wesentliche Beeinträchtigung des Denkmals (entstellend). Es waren andere geeignete Nebengebäude auf dem Grundstück vorhanden. Anträge zu Solarthermie wurden nicht gestellt. Kostenentscheidung: Nach § 1 der Landesverordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) werden für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem der Verordnung beigefügten Kostentarif. Nach Tarifstelle 1.1 ergeht die Erteilung einfacher schriftlicher Auskünfte gebührenfrei. Es werden daher keine Kosten festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen