Denkmalschutz

Bitte teilen Sie uns mit, ob seit dem Jahr 2010 von Ihrer Behörde neue Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Karl Heinen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
Denkmalschutz [#17205]
Datum
29. Juni 2016 10:20
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie uns mit, ob seit dem Jahr 2010 von Ihrer Behörde neue Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Heinen, da Streichungen und Neueintragungen im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Denkmalschutz [#17205]
Datum
4. Juli 2016 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heinen, da Streichungen und Neueintragungen im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler von der Denkmalfachbehörde vorgenommen werden und somit deren Zuständigkeit gegeben ist, haben wir Ihre Anfrage an die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Mainz, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 Sehr geehrter Herr Heinen, Ihre E-Mail-Anfrage an die Kreisve…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016
Datum
4. Juli 2016 16:45
Status
Warte auf Antwort
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43,8 KB
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Sehr geehrter Herr Heinen, Ihre E-Mail-Anfrage an die Kreisverwaltung Ahrweiler vom 29. 6. 2016 haben wir von dorten erhalten. Sie fragen, ob seit 2010 neue Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden sind. Seit der Gesetzesnovellierung des Denkmalschutzgesetzes 2008 werden Kulturdenkmäler in der Regel nicht mehr per Verwaltungsakt bzw. Rechtsverordnung unter Denkmalschutz gestellt, sondern in der nachrichtlichen Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz nach einem gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren verzeichnet. Mit der Denkmalwerterkennung ist per Gesetz ihr Schutz verbunden. Die Denkmalfachbehörde ist gemäß § 10 DschG zur Führung der Denkmalliste verpflichtet; diese ist stets aktuell zu halten. Seit 2010 sind selbstverständlich neue Kulturdenkmäler verzeichnet, eingetragene aber auch teilweise wieder gelöscht worden. Wir hoffen, hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Karl Heinen
AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205] Sehr geehrte Damen und Herren, ...sie schreiben,…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205]
Datum
19. Juli 2016 14:34
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...sie schreiben, dass seit 2010 neue Denkmäler in die Liste aufgenommen wurden und welche gestrichen wurden. Bitte teilen Sie mir doch mit, um welche Denkmäler in Bad Neuenahr-Ahrweiler es sich handelt. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Heinen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205] Sehr geehrter Herr Heinen, leider können wir Ih…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205]
Datum
5. August 2016 11:06
Status
Sehr geehrter Herr Heinen, leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, da der Aufwand hierfür mehr als erheblich und ohne zusätzliches Personal nicht zu leisten ist. Dies liegt daran, daß alle in diesen Jahren erfolgten Updates jeweils einzeln mit der jeweiligen Vorgängerversion verglichen werden müßten und zwar Denkmal für Denkmal. Die Updates enthalten ohne Möglichkeit der separaten Recherche sowohl Adressänderungen, redaktionelle Änderungen wie auch Löschungen und Neueinträge. Mit freundlichen Grüßen

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Karl Heinen
AW: AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205] Sehr geehrte Damen und Herren, welche Schutz…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
AW: AW: Ihre E-mail-Anfrage an KV Ahrweiler vom 29. 6. 2016 [#17205]
Datum
1. September 2016 15:13
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Schutzwirkung hat die Aufführung von Baudenkmälern auf der Denkmalschutzliste, wenn diese auf Antrag wieder gelöscht werden? Das klingt für mich so, als ob dies in der Beliebigkeit eines Bearbeiters läge. Es kann doch nicht sein, dass ein Denkmal zunächst einnmal schutzwürdig ist, und plötzlich nicht mehr. Das wird dem Denkmalgedanken m.E. nicht gerecht. Wir haben hier in Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Denkmäler aus der Liste entfernt wurden und Abrissgenehmigungen erteilt wurden. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>