Denkmalschutzgutachten Palast der Republik

Gutachten zum Palast der Republik aus dem Jahr 1998, über das u. A. das ND berichtet: https://www.neues-deutschland.de/artikel/709685.palast-der-republik-ist-denkmal-wuerdig.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. September 2018
  • Frist
    19. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Denkmalschutzgutachten Palast der Republik [#33529]
Datum
17. September 2018 13:35
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zum Palast der Republik aus dem Jahr 1998, über das u. A. das ND berichtet: https://www.neues-deutschland.de/artikel/709685.palast-der-republik-ist-denkmal-wuerdig.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesdenkmalamt Berlin
Antrag Akteneinsicht Palast der Republik v. 17.09.2018 Sehr geehrter Hr. Filter, das von Ihnen genannte Gutachten …
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
Antrag Akteneinsicht Palast der Republik v. 17.09.2018
Datum
10. Oktober 2018 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Hr. Filter, das von Ihnen genannte Gutachten (1996) zum Palast der Republik wurde vom Bezirksamt Mitte in Auftrag gegeben und ist hier weder bekannt noch vorhanden. Eine Einsicht könnte nur beim Bezirksamt Mitte erfolgen. Weiterhin ist von einer "Studie" des Landesdenkmalamtes die Rede. Hierbei handelt es sich wohl um den Artikel von Hrn. Schnedler "Wie bedeutend ist der Palast der Republik". Er wurde in "Beiträge zur Denkmalpflege in Berlin" H. 10 (1997), S. 132ff. veröffentlicht und kann im Landesdenkmalamt Berlin, aber auch jeder einschlägigen Bibliothek eingesehen werden. Ein Gutachten von 1998 existiert nicht. Das Bundesbauamt Berlin III beauftrage eine denkmalpflegerische Dokumentation, die 1998 abgeschlossen wurde. Sie umfasst 24 Stehordner und kann nach terminlicher Vereinbarung mit Fr. Kaden-Pohl, Tel.: 90259-3674, im Archiv des Landesdenkmalamtes eingesehen werden. Da das Landesdenkmalamt nicht Rechtsinhaber ist, können Kopien u.ä. nur nach Genehmigung durch das Bundesbauamt gefertigt werden. Verwaltungsgebühr für die Aktenauskunft Die für die Aktenauskunft nach dem IFG anzuwendende Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der VGebO sieht eine Rahmengebühr zwischen 5 Euro und 500 Euro vor; diese ist zu bemessen 1.) nach der Bedeutung des Gegenstandes und dem wirtschaftlichen Nutzen der Beteiligten, 2.) nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben und 3.) nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners (§ 5 VGebO). Die Festsetzung der genannten Gebühr erfolgte unter sachgerechter Abwägung dieser Kriterien. Allgemeine Verwaltungsgebühr für die Anfertigung von Fotokopien Für die Anfertigung von Fotokopien werden gemäß Anlage Gebührenverzeichnis der VGebO Gebühren nach der Tarifstelle 1001 erhoben. Diese ergeben sich aus Anzahl und Format der Fotokopien. Mit freundlichen Grüßen