Depressionserkrankungen 2020

Nennen Sie mir die Zahl an Depressionserkrankungen/ schweren Depressioneserkrankungen, je nachdem wie genau dies von ihrer Behörde erfasst wird für das Jahr 2020 stratifiziert nach Alter (10 Jahreskohorten) und einen Vergleich mit den letzten 5 Jahren (als Durchschnitt, oder besser noch einzeln aufgeführt).

Sollte dies nicht von ihnen erfasst werden, nennen Sie mir bitte die Behörde, bei der ich diese Daten in Erfahrung bringen kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nennen Sie mir die Zahl an…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Depressionserkrankungen 2020 [#220013]
Datum
7. Mai 2021 18:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nennen Sie mir die Zahl an Depressionserkrankungen/ schweren Depressioneserkrankungen, je nachdem wie genau dies von ihrer Behörde erfasst wird für das Jahr 2020 stratifiziert nach Alter (10 Jahreskohorten) und einen Vergleich mit den letzten 5 Jahren (als Durchschnitt, oder besser noch einzeln aufgeführt). Sollte dies nicht von ihnen erfasst werden, nennen Sie mir bitte die Behörde, bei der ich diese Daten in Erfahrung bringen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220013/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Depressionserkrankungen 2020 [#220013]
Datum
10. Mai 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Depressionserkrankungen 2020“ vom 07.05.2021 (#…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Depressionserkrankungen 2020 [#220013]
Datum
9. Juni 2021 14:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Depressionserkrankungen 2020“ vom 07.05.2021 (#220013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220013/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihren unten stehenden Antrag teile ich mit, dass die von Ihnen erbetenen Daten im Bund…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Depressionserkrankungen 2020 [#220013]
Datum
11. Juni 2021 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihren unten stehenden Antrag teile ich mit, dass die von Ihnen erbetenen Daten im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Grundsätzlich erfasst das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine eigenen Daten zu Krankheitsarten. Nach § 79 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV haben die Krankenversicherungsträger Übersichten über ihre Geschäfts- und Rechnungsergebnisse sowie sonstiges statistisches Material aus ihrem Geschäftsbereich zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit zu übermitteln. Näheres zu Inhalt, Art und Form der Unterlagen, ist in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung (KSVwV) bestimmt. Eine Vielzahl dieser Daten sind auf der Homepage des BMG eingestellt (https://www.bundesgesundheitsminister...). Darüber hinaus finden sich weitere Daten zu Krankheitsarten auf der Homepage der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (https://www.gbe-bund.de). Zusätzlich erhebt das Robert Koch-Institut – RKI im Rahmen von besonderen Projekten weitere Daten zu bestimmten Krankheitsarten. Diese sind auf der Homepage des RKI unter Gesundheitsmonitoring zu finden wie auch weiterführende Informationen zu psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depression. Nicht zuletzt geben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und einzelne Krankenkassen Jahresberichte heraus, die Angaben zu Krankheitsarten und deren Häufigkeit enthalten. Da diese Daten retrospektiv erhoben und vor einer Veröffentlichung meist noch aufbereitet werden, weisen sie in aller Regel einen zeitlichen Verzug aus. Mit freundlichen Grüßen,