Depublikation Plakate "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!"

- interne Kommunikation zu Depublikation bzw. Löschungen der Plakate aus dem Webangebot des BAMF. Unter folgenden Link konnte man bis mindestens November 2019 das Plakatmotiv zu der Kampagne "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" herunterladen. Jetzt ist sie gelöscht: 404. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Plakate/plakat-starthilfeplus-erweiterung.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne K…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Depublikation Plakate "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" [#175148]
Datum
22. Januar 2020 23:05
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Kommunikation zu Depublikation bzw. Löschungen der Plakate aus dem Webangebot des BAMF. Unter folgenden Link konnte man bis mindestens November 2019 das Plakatmotiv zu der Kampagne "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" herunterladen. Jetzt ist sie gelöscht: 404. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Plakate/plakat-starthilfeplus-erweiterung.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 175148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175148 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Filter, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 22.01.2019, welche unter de…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Depublikation Plakate "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" [#175148] IFG 863
Datum
23. Januar 2020 11:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Filter, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 22.01.2019, welche unter dem Aktenzeichen IFG 863 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
13B-IFG-863 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 22.01.2020 beantragen Sie auf der Grundlage des Informatio…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 863 AW: [EXTERN]Depublikation Plakate "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" [#175148]
Datum
12. Februar 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
13B-IFG-863 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 22.01.2020 beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes über fragdenstaat.de nach der internen Kommunikation zu der Depublikation bzw. Löschung der Plakate aus dem Webangebot des Bundesamtes in Bezug auf die Kampagne "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!". Nach Informationen des Referates 13D, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement, Interne Kommunikation, die auch für die Homepage des Bundesamtes zuständig sind, kann ich Ihnen wie folgt mitteilen: Die Aktion mit der das angefragte Plakat verknüpft war, ist bereits zum 31.12.2018 ausgelaufen. Es gab daher keinen Grund, an einer Veröffentlichung des Plakates festzuhalten. Es wurde deshalb und anlässlich der Aktualisierung unserer Homepage im Verlauf des Relaunches von www.bamf.de im Oktober/November 2019 depubliziert. Mit freundlichen Grüßen