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Der Angriff auf Syrien ist ein illegaler Krieg.

Ihre Einschätzung, ob der Einsatz der Firma Bundeswehr in Syrien gegen das Völkerrecht verstößt.

Bitte nehmen Sie auch Stellung zu folgendem Artikel: www.seniora.org/de/984

Ein Zitat: "Indem auch Merkel den Regime-Change in Syrien forderte, stellte sie sich hinter die Kriegstreiber USA, Großbritannien, Türkei, Saudi-Arabien und Katar. Das ist illegal. Kein Land darf die Regierung eines anderes Landes stürzen. „Wir sagen ja in unserer eigenen Verfassung, dass wir uns an die Regeln der Charta der Vereinten Nationen halten müssen“, erinnerte Willy Wimmer, nachdem Deutschland in den Syrienkrieg gezogen war.“

Beantworten sie bitte folgende Fragen:

- In wieweit macht sich Frau Merkel oder die Bundesregierung strafbar?
- Machen sich die Mitglieder des Bundestages strafbar, weil sie dem völkerrechtswidrigen Einsatz in Syrien zugestimmt haben?

Werden etwaige Straftaten der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin oder der Mitglieder des Bundestages durch das BMJV verfolgt und zur Anzeige/Anklage gebracht werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Einschätzung, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Der Angriff auf Syrien ist ein illegaler Krieg. [#19375]
Datum
28. November 2016 13:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Einschätzung, ob der Einsatz der Firma Bundeswehr in Syrien gegen das Völkerrecht verstößt. Bitte nehmen Sie auch Stellung zu folgendem Artikel: www.seniora.org/de/984 Ein Zitat: "Indem auch Merkel den Regime-Change in Syrien forderte, stellte sie sich hinter die Kriegstreiber USA, Großbritannien, Türkei, Saudi-Arabien und Katar. Das ist illegal. Kein Land darf die Regierung eines anderes Landes stürzen. „Wir sagen ja in unserer eigenen Verfassung, dass wir uns an die Regeln der Charta der Vereinten Nationen halten müssen“, erinnerte Willy Wimmer, nachdem Deutschland in den Syrienkrieg gezogen war.“ Beantworten sie bitte folgende Fragen: - In wieweit macht sich Frau Merkel oder die Bundesregierung strafbar? - Machen sich die Mitglieder des Bundestages strafbar, weil sie dem völkerrechtswidrigen Einsatz in Syrien zugestimmt haben? Werden etwaige Straftaten der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin oder der Mitglieder des Bundestages durch das BMJV verfolgt und zur Anzeige/Anklage gebracht werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28. Novemb…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28. November 2016
Datum
13. Dezember 2016 15:21
Status
Warte auf Antwort
MfG Kanzleiabsendung Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
<< Anfragesteller:in >>
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28. No…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28. November 2016 [#19375]
Datum
13. Dezember 2016 19:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Allerdings ist auch mit Art. 51 nicht das Recht verbunden in einen souveränen Staat eingreifen zu dürfen. Auch die UN-Resolutionen geben nicht das Recht her, sich aktiv an der Bekämpfung des IS (möglicherweise geht es gar nicht um den IS?) zu beteiligen. Ich überlege, ob ich Strafanzeige stellen werde. Diesem gesetzlosen Treiben der Regierung muss man entgegentreten. Ihnen empfehle ich, sich besser zu informieren und zu diesem Thema die Beiträge von Herrn Daniele Ganser zu studieren. Gezeichnet Antragsteller/in Anfragenr: 19375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien ;Ihre Eingabe aus << Adresse entfernt >> vom 28. November 2016 [#19375]
Datum
30. Dezember 2016 19:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Der Angriff auf Syrien ist ein illegaler Krieg.“ vom 28.11.2016 (#19375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016 Herrn A…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016
Datum
9. Januar 2017 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Betr.: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien Bezug: Ihre E-Mail vom 30. Dezember 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 30. Dezember 2016. Ihre Anfrage vom 28. November 2016 wurde mit der E-Mail vom 13. Dezember 2016 beantwortet und die Antwort am gleichen Tag übersandt. Eine weitere Anfrage liegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016 [#19…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016 [#19375]
Datum
30. Januar 2017 13:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte auf Beantwortung meines Schreibens vom 13.12.2016. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016 [#19…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien - Aktenzeichen BMJV: IV C 4 - zu: 1451/6 II - Z3 1155/2016 [#19375]
Datum
30. Januar 2017 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Betr.: Deutsches Engagement zum Bürgerkrieg in Syrien Bezug: Ihre E-Mail vom 30. Januar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom heutigen Tag. Ihre Anfrage vom 28. November 2016 wurde mit der E-Mail vom 13. Dezember 2016 beantwortet und die Antwort am gleichen Tag übersandt. Eine weitere Anfragen liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.