Der DLR Pilotentest

1. Wie lange werden Daten über die Teilnehmer des DLR Pilotentests gespeichert?

2. Wie wird übeprüft, dass ein Teilnehmer nicht wiederholt beim Test ist?

3. Wie wird überprüft, dass ein Teilnehmer nach einer Änderung seiner Anschrift oder des Nachnamens nicht wiederholt beim Test ist?

4. Werden die Testergebnisse gelöscht wenn ein Testteilnehmer einen solchen Antrag beim DLR stellt?

5. Wie wird mit den persönlichen Daten der Testteilnehmer im Kontext des Datenschutzes gehandelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie lange wer…
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Der DLR Pilotentest [#20977]
Datum
6. April 2017 22:20
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie lange werden Daten über die Teilnehmer des DLR Pilotentests gespeichert? 2. Wie wird übeprüft, dass ein Teilnehmer nicht wiederholt beim Test ist? 3. Wie wird überprüft, dass ein Teilnehmer nach einer Änderung seiner Anschrift oder des Nachnamens nicht wiederholt beim Test ist? 4. Werden die Testergebnisse gelöscht wenn ein Testteilnehmer einen solchen Antrag beim DLR stellt? 5. Wie wird mit den persönlichen Daten der Testteilnehmer im Kontext des Datenschutzes gehandelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 06.04.2017 baten Sie um verschiedene Informationen zum DLR-Pilotentes…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
AW: Der DLR Pilotentest [#20977]
Datum
5. Mai 2017 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 06.04.2017 baten Sie um verschiedene Informationen zum DLR-Pilotentest, insbesondere wie wir sicherstellen, dass ein Teilnehmer zum wiederholten Male einen Test durchläuft. Wir erlauben uns auf die Rechtsform des DLR hinzuweisen. Wir sind als eingetragener Verein eine juristische Person des Privatrechts und damit keine Behörde des Bundes. Satzungsgemäßer Zweck des DLR ist es , Forschung zu betreiben. Sofern wir darüber hinaus tatsächlich öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß §1 Abs. 1 Satz 3 IFG wahrnehmen, besteht der Auskunftsanspruch gemäß §7 Abs. 1 Satz 2 IFG allenfalls gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber. Auf Grund unserer privatrechtlichen Organisation stellen allerdings Ihre Fragen keine amtlichen Informationen gemäß §2 Ziff. 1 IFG dar und sind daher vom Auskunftsanspruch nicht umfasst. Gerne sind wir allerdings bereit, inhaltlich kurz Stellung zu nehmen: Selbstverständlich beachten wir die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das bedeutet auch, dass auf entsprechend geäußerten Wunsch eines Bewerbers/einer Bewerberin gespeicherte biographische Daten und Testdaten gelöscht werden. Allerdings werden die Daten, die zur Identifikation einer Wiederbewerbung nötig sind, aufbewahrt. Mit freundlichen Grüßen