der Doppik als Methode der Rechnungslegung

Im Jahr 2006 wurde in Hamburg eine neue Methode der Rechnungslegung eingführt. Daher möchte ich gerne folgende Informationen:

1. Wann wird die Doppik als Methode der Rechnungslegung für den Bundeshaushalt eingeführt?

2. Falls die Einführung nicht vorgesehen. Wie wird die Nichteinführung begründet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2006 wur…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
der Doppik als Methode der Rechnungslegung [#30894]
Datum
18. Juni 2018 21:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2006 wurde in Hamburg eine neue Methode der Rechnungslegung eingführt. Daher möchte ich gerne folgende Informationen: 1. Wann wird die Doppik als Methode der Rechnungslegung für den Bundeshaushalt eingeführt? 2. Falls die Einführung nicht vorgesehen. Wie wird die Nichteinführung begründet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir den Eingang meiner Anfrage bestätigen? ... Mit freundlichen Grüßen…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: der Doppik als Methode der Rechnungslegung [#30894]
Datum
26. Juni 2018 13:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir den Eingang meiner Anfrage bestätigen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Finanzen
Eingangsbestätigung Ihr Antrag nach dem IFG zur Doppik als Methode der Rechnungslegung wird hier unter dem Geschä…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Juni 2018 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem IFG zur Doppik als Methode der Rechnungslegung wird hier unter dem Geschäftszeichen V B 5 - O 1319/18/10001 :034 bearbeitet.

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 18. Juni 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 18. Juni 2018
Datum
12. Juli 2018 11:10
Status
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.