Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung

Ich habe mir heute mal die Radverkehrsführung für den neuen ZOB angesehen und möchte verhindern, dass der Radverkehr mal wieder benachteiligt wird. Wenn Sie eine Radverkehrsanlage nach der dann gültigen ERA planen, ist vermutlich alles gut. Wenn Sie den Radverkehr auf der Busfahrbahn planen, scheint diese zu schmal zu sein, dass die Busse den Radfahrenden auch mit dem nötigen Mindestabstand nach der neuen StVO (1,5 Meter) überholen können. Ich hätte gerne eine Antwort von Ihnen zu dieser Problematik, weil ich als Radfahrender in Mönchengladbach stark betroffen bin. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit fahrradfreundlichen Grüßen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael F. Brack
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Michael F. Brack
Betreff
Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung [#221401]
Datum
31. Mai 2021 12:00
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe mir heute mal die Radverkehrsführung für den neuen ZOB angesehen und möchte verhindern, dass der Radverkehr mal wieder benachteiligt wird. Wenn Sie eine Radverkehrsanlage nach der dann gültigen ERA planen, ist vermutlich alles gut. Wenn Sie den Radverkehr auf der Busfahrbahn planen, scheint diese zu schmal zu sein, dass die Busse den Radfahrenden auch mit dem nötigen Mindestabstand nach der neuen StVO (1,5 Meter) überholen können. Ich hätte gerne eine Antwort von Ihnen zu dieser Problematik, weil ich als Radfahrender in Mönchengladbach stark betroffen bin. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit fahrradfreundlichen Grüßen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack Anfragenr: 221401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221401/ Postanschrift Michael F. Brack << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack
Michael F. Brack
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsf…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Michael F. Brack
Betreff
AW: Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung [#221401]
Datum
18. Februar 2022 15:53
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung“ vom 31.05.2021 (#221401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack Anfragenr: 221401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221401/ Postanschrift Michael F. Brack << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Michael F. Brack
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsf…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Michael F. Brack
Betreff
AW: Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung [#221401]
Datum
18. Februar 2022 15:54
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Der neue ZOB in Mönchengladbach / Radverkehrsführung“ vom 31.05.2021 (#221401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack Anfragenr: 221401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221401/ Postanschrift Michael F. Brack << Adresse entfernt >>