Derzeitige Umstände in Georgien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ein Mitarbeiter mag wissen,wie sich zum derzeitigen Zeitpunkt die politische Lage in Georgien darstellt und ob eine Reise dorthin ohne nennenswerte Konsequenzen möglich ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
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Ralf Schmitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Mitarbeiter …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Ralf Schmitz
Betreff
Derzeitige Umstände in Georgien [#26359]
Datum
30. Januar 2018 06:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Mitarbeiter mag wissen,wie sich zum derzeitigen Zeitpunkt die politische Lage in Georgien darstellt und ob eine Reise dorthin ohne nennenswerte Konsequenzen möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ralf Schmitz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ralf Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Schmitz

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schmitz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage n…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Derzeitige Umstände in Georgien
Datum
30. Januar 2018 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitz, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Wir empfehlen Ihnen, unsere ausführlichen und allgemein zugänglichen Länderinformationen<https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender> aufzurufen, um eine Antwort auf Ihre Frage zu finden. Insbesondere unsere Reise- und Sicherheitshinweise enthalten zahlreiche Informationen zur Sicherheit in einem Reiseland, allgemeine Reiseinformationen, zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, besondere Zoll- und strafrechtliche Vorschriften sowie medizinische Hinweise inklusive Impfvorschriften und -empfehlungen. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise-, Zoll- und auch Impfbestimmungen eines Reiselandes erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden Landes<https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten>. Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Reise- und Sicherheitshinweisen haben, die nicht mit diesen Hinweisen oder unseren FAQ<https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts/faq/fragenkatalog-node> beantwortet werden, können Sie sich gern an unseren Bürgerservice im Auswärtigen Amt<https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts> wenden. Mit freundlichen Grüßen