Desinfektierung von Gesichtsmasken etc. durch Mikrowelle

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Eine einfache und sehr sichere Methode zur Desinfektion von getragenen Gesichtsmasken und anderen Kleidungsstücken sollte eine einfache Behandlung in der Mikrowelle sein, wobei sicher alles wasserbasierende Material wie Viren abgetötet werden. Wäre das nicht sinnvoller, als nach jedem Tragen die so knappen Gesichts-Masken und eventuell auch andere Kleidungsstücke auf diese Weise zu desinfektieren?
MfG Dr. W. OBERT

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  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Wolfgang OBERT
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfac…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Wolfgang OBERT
Betreff
Desinfektierung von Gesichtsmasken etc. durch Mikrowelle [#183624]
Datum
29. März 2020 21:17
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache und sehr sichere Methode zur Desinfektion von getragenen Gesichtsmasken und anderen Kleidungsstücken sollte eine einfache Behandlung in der Mikrowelle sein, wobei sicher alles wasserbasierende Material wie Viren abgetötet werden. Wäre das nicht sinnvoller, als nach jedem Tragen die so knappen Gesichts-Masken und eventuell auch andere Kleidungsstücke auf diese Weise zu desinfektieren? MfG Dr. W. OBERT
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang OBERT Anfragenr: 183624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183624 Postanschrift Wolfgang OBERT << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang OBERT

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. März 2020 21:17
Status
Warte auf Antwort

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