Detailfragen zu "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum"
Unter
https://www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf
stellen Sie eine tagesaktuelle "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum (ab dem 01.01.2018)" bereit.
In der Spalte "Flughöhe*" finden sich Angaben wie "FL140", "8000 ft" oder "A9000".
Zu der Angabe der Flughöhe findet sich die folgende Fußnote:
"*FL (Flight Level):
Flugfläche (Höhe in ft/100 bezogen auf 1013 hPa)
Beispiel: FL 140 entspricht einer Höhenmesseranzeige von 14.000 Fuß (4267 m) über der theoretischen Normaldruckfläche.
Höhenmesseranteige in Fuß (engl. Feet/ ft) - 1 ft = 0,3048 m"
Gemäß
https://de.wikipedia.org/wiki/Flugh%C3%B6he
gibt es verschiedene Möglichkeiten der Darstellung der Flughöhe:
Bezug Erdoberfläche: height (HGT):
Es liegt nahe, als Bezugsfläche für die Höhenmessung den Erdboden heranzuziehen, um beispielsweise Sicherheitshöhen über dem Gelände und Bodenhindernissen einhalten zu können.
Die Flughöhe über Grund (abgekürzt GND für ground oder auch SFC für surface) wird height (HGT) genannt.
In der fliegerischen Praxis spielt diese Höhe nur in besonderen Fällen eine Rolle.
Während eines Streckenfluges ändert sich die Höhe des darunterliegenden Geländes viel zu schnell, als dass eine solche Messung sinnvoll wäre.
Der Bezugsdruck (QFE) müsste sehr häufig der Geländehöhe angepasst werden und wäre obendrein noch vom gerade durchflogenen Wetter abhängig.
Bezug Meereshöhe: altitude (ALT):
Soll die Flughöhe unabhängig von der Höhe des überflogenen Geländes ermittelt werden, wird sie als Höhe über dem Meeresspiegel (MSL, mean sea level) ausgedrückt.
Auch Hindernishöhen auf Flugkarten sind in Fuß über MSL angegeben, so dass Sicherheitshöhen eingehalten werden können.
Die Höhe bezogen auf MSL wird altitude (ALT) genannt.
Der jeweils einzustellende Bezugsdruck dafür, also der auf Meereshöhe umgerechnete aktuelle Luftdruckwert, wird als QNH bezeichnet.
Er wird zumindest vor dem Abflug eingestellt, bei Streckenflügen in geringer Höhe muss die Einstellung regelmäßig an wetterbedingte lokale Luftdruckänderungen angepasst werden.
Im Flug kann der jeweils aktuelle Wert Flugwetterberichten oder Landeinformationen von Flughäfen entnommen werden.
Bezug auf Normaldruck: Flugflächen (FL):
Im hindernisfreien Luftraum ist die tatsächliche Höhe nicht mehr interessant, da ausreichende Abstände zu Bodenhindernissen in jedem Fall gegeben sind.
Viel wichtiger ist es hier, eine auch vom Wettergeschehen unabhängige Bezugsgröße zu verwenden, um sicherzustellen, dass alle Luftfahrzeuge ihre Höhe nach demselben Bezugsdruck messen und vertikale Abstände zueinander zuverlässig eingehalten werden können.
Als dieser einheitliche Bezugsdruck wurde der Normaldruck von 1013,25 hPa (entspricht 29,92 mm Hg) festgelegt.
Auf diesen Bezugswert wird der Höhenmesser beim Durchsteigen der sogenannten Übergangshöhe eingestellt – unabhängig vom tatsächlich bestehenden Luftdruck.
Der so gemessene Wert der Flughöhe wird nun nicht mehr als Höhe bezeichnet, sondern (durch 100 geteilt) als Flugfläche (FL, flight level): FL 120 entspricht einer Höhenmesseranzeige von 12.000 Fuß (3658 m) bezogen auf Normaldruck.
Im Sinkflug wird der Höhenmesser beim Durchsinken der Übergangsfläche wieder auf den aktuellen meteorologischen Wert eingestellt.
Meine Fragen:
1) In den "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum" finden sich Angaben zu Flughöhen wie z.B. "6000 ft" oder "8000 ft".
Sind dies Angaben in Bezug auf Erdoberfläche (height (HGT)), in Bezug auf Meereshöhe (altitude (ALT)), oder in Bezug auf Normaldruck (Flugflächen (FL)) ?
2) In den "Veröffentlichung von Treibstoffablässen (Fuel Dumping) im deutschen Luftraum" finden sich Angaben zu Flughöhen wie z.B. "A6000" oder "A9000".
Sind dies Angaben in Bezug auf Erdoberfläche (height (HGT)), in Bezug auf Meereshöhe (altitude (ALT)), oder in Bezug auf Normaldruck (Flugflächen (FL)) ?
3) Können im Rahmen von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) weitere Informationen zu den betreffenden Luftfahrzeugen bereitgestellt werden, wie z.B. Eigner des Luftfahrzeugs und Luftfahrzeug-Typ ?
Oder haben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 nur berechtigte „Interessierte Kreisen“ mit dem Ziel der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Flugsicherheit Zugriff auf diese Informationen ?
(Hierzu zählen u.a. Hersteller von Luftfahrzeugen, Instandhaltungsbetriebe oder Luftfahrtunternehmen (vgl. Anhang II vorstehend genannter Verordnung).
Konkret interessieren mich
- der Eigner des Luftfahrzeugs
- der Luftfahrzeug-Typ
- die Art des Treibstoff (wie etwas JP-8 oder JP-8+100 (NATO-Code F-34))
des Ereignisses am 23.04.21.
Vielen Dank.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. April 2021
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1. Juni 2021
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