Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksentscheid

Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde an/von anderer Stelle beantwortet, einzusehen unter:

https://fragdenstaat.de/a/9417

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413] Anfrage nach dem Ber…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413]
Datum
16. April 2015 15:17
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413] Sehr geehrtAntra…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413]
Datum
17. April 2015 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist für Ihre Anfrage nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Landeswahlleiterin. Landeswahlleiterin: Ltd. Senatsrätin Dr. Petra Michaelis-Merzbach Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413] Sehr geehrte…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9413]
Datum
17. April 2015 16:24
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin wie dargelegt um die Daten bzw. Informationen. Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). Entsprechend ist SenStadt hierfür zuständig. Ich wurde bei einer vorherigen Anfrage von SenInn auf SenStadt verwiesen. Mit bitte um Klärung und freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Vermittlung bei Anfrage "Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehre…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren" [#9413]
Datum
23. April 2015 23:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Ich wurde auf verschiedene Behörden querverwiesen, und erhalte seitdem keine weitere Antworten. Das ist, vor dem Hintergrund der Pressemitteilung zur Kostenschätzung sowie dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der zügigen Offenlegung dieser Informationen, mehr als unglücklich. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9413 bzw. https://fragdenstaat.de/a/9265 Die Landeswahlleitung ist jedenfalls nicht zuständig, siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/9417 Ich wäre Ihnen sehr verbunden, könnten sie hier vermittelnd oder klärend tätig werden, das gegenseitige Zuweisen von Zuständigkeiten klären und so eine Kommunikation mit mir und meiner Anfrage sicherstellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>