Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksentscheid

Die Rechnung und Begründung, sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde an/von anderer Stelle beantwortet, siehe folgende Anfrage:

https://fragdenstaat.de/a/9417

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265] Anfrage nach dem Ber…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
9. April 2015 23:13
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung und Begründung, sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265] Sehr geehrtAntra…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
10. April 2015 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet (dort Pressestelle). Sie werden direkt von dort eine Antwort erhalten. Etwaige Nachfragen bitte ich Sie ebenfalls direkt dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265] Sehr geehrte…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
16. April 2015 15:15
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bisher keine weitere Antwort von SenStadt hierzu erhalten. Können Sie vielleicht noch einmal nachhaken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265] Sehr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
17. April 2015 16:27
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig. Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265] Sehr gee…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
17. April 2015 16:27
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). SenInn ist laut AbstimmungsG zuständig. Die beantragten Informationen sollten also SenInn vorliegen, da SenInn für diese Phase des Volksbegehrens fachlich zuständig ist. Mit bitte um Zusendung der angefragten Informationen und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
WG: Bitte Antwortvorschlag überprüfen: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvol…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Bitte Antwortvorschlag überprüfen: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9265]
Datum
27. April 2015 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute durch Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Einzelheiten zur amtlichen Kostenschätzung im dortigen Internetangebot abrufbar sind. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1504/nachricht5579.html Bitte teilen Sie mir mit, ob sich damit Ihre nachstehende Anfrage an unser Haus erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen