Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM

Details Vertrag Köln-UEFA zur Fußball-EM

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

Laut Bericht des NRD und der Tagesschau[2] hat die Stadt Köln einen Vertrag mit der UEFA zur möglichen Fußball-EM unterzeichnet, hierzu bitte ich um völlständige Auszüge dieser Regelungen:

1.) die Grundrechte der Bürger und Unternehmer im Umfeld des Veranstaltungsorts und im Zeitraum der EM einschränken:
a) auf öffentlichen Flächen,
b) auf privaten Grund

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung simme ich ausdrücklich _nicht_ zu.
[2]
http://www.tagesschau.de/inland/em-bewerbung-uefa-101.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2017
  • Frist
    21. Oktober 2017
  • 3 Follower:innen
Robert Michel
Details Vertrag Köln-UEFA zur Fußball-EM I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Robert Michel
Betreff
Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM [#24643]
Datum
19. September 2017 16:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Details Vertrag Köln-UEFA zur Fußball-EM I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: Laut Bericht des NRD und der Tagesschau[2] hat die Stadt Köln einen Vertrag mit der UEFA zur möglichen Fußball-EM unterzeichnet, hierzu bitte ich um völlständige Auszüge dieser Regelungen: 1.) die Grundrechte der Bürger und Unternehmer im Umfeld des Veranstaltungsorts und im Zeitraum der EM einschränken: a) auf öffentlichen Flächen, b) auf privaten Grund Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung simme ich ausdrücklich _nicht_ zu. [2] http://www.tagesschau.de/inland/em-bewerbung-uefa-101.html
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Michel, Ihre iFG-Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Köln am 19.09.2017 eingegangen. Mit …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM [#24643]
Datum
22. September 2017 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, Ihre iFG-Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Köln am 19.09.2017 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Informationen bezügl. der Bewerbung der Stadt Köln zur Fußball-EM Euro 2024 Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Michel, …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Informationen bezügl. der Bewerbung der Stadt Köln zur Fußball-EM Euro 2024
Datum
19. Oktober 2017 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Michel, in Ihrer Anfrage vom 19.09.2017 über fragdenstaat.de bitten Sie um Informationen bezüglich der Medienberichterstattung zu einem angeblichen Vertragsschluss der Stadt Köln mit der UEFA zur Beteiligung an der Fußball-Euro 2024. Soweit diese Regelungen geeignet sind, die Grundrechte der Bürger und Unternehmen im Zeitraum der EM 2024 auf öffentlichen Flächen und privatem Grund einzuschränken, beantragen Sie die Zurverfügungstellung - ausschließlich gebührenfreier - Auszüge dieser Vertragsregelungen. Zur Teilnahme der Stadt Köln am Bewerbungsverfahren für die UEFA EURO 2024 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Stadt Köln hat sich beim DFB als möglicher Austragungsort für die UEFA EURO 2024 beworben. Im Rahmen des nationalen Bewerbungsverfahrens wurden seitens des DFB am 15. September 2017 zehn Städte - darunter die Stadt Köln - bekanntgegeben, welche nunmehr Teil der deutschen Bewerbung bei der UEFA sein werden. Dieses internationale Bewerbungsverfahren, bei dem Deutschland gegen die Türkei antritt, wurde am 27. September 2017 mit einem Workshop aller Städte beim DFB in Frankfurt eingeläutet und wird mit der Verkündung der UEFA, in welchem Land die UEFA EURO 2024 stattfindet, im September 2018 enden. Bis dahin befinden wir uns in einem laufenden Verfahren. Es sind bislang zudem aber auch noch keinerlei Verträge mit DFB und UEFA unterzeichnet, sondern im Rahmen des nationalen Bewerbungsverfahrens nur Absichtserklärungen gegenüber DFB und UEFA abgegeben worden. Die weiteren Schritte zur Erläuterung des hiesigen Austragungsortes erfolgen in weiteren Gesprächen mit dem DFB. Zu gegebener Zeit wird der DFB die Öffentlichkeit über alle im Rahmen der Bewerbung vorgesehenen Austragungsorte und die vorgesehenen Modalitäten der Austragung der UEFA EURO 2024 informieren. Ihren Antrag auf weitergehenden Informationszugang zu Verträgen und Vertragsentwürfen hierzu lehne ich aus folgenden Gründen ab: Im Rahmen des oben dargestellten laufenden Verfahrens sind die wesentlichen Entscheidungen über die Austragung der UEFA EURO 2024 noch nicht gefallen, Verträge noch nicht geschlossen. Ihren Antrag auf Informationszugang auf die zugrundeliegenden Entscheidungsentwürfe, Verträge und Vertragsentwürfe lehne ich daher nach § 7 Abs. 1 IFG NRW zum Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses ab. Zum Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses ist nach § 7 Abs. 1 IFG NRW der Informationszugang für Entscheidungsentwürfe, vorbereitende Arbeiten und Beschlüsse und Protokolle vertraulicher Beratungen zwingend abzulehnen. Sinn dieser Norm ist es, laufende behördliche Verfahren vor einer Beeinflussung durch die Öffentlichkeit zu bewahren (Haurand/ Möhring /Stollmann, IFG NRW § 7 Anm. 1). Weiterhin soll ein Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 2 lit. a) IFG NRW abgelehnt werden, wenn sich die Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Auch aus diesem Grund lehne ich Ihren Informationsantrag ab: Durch das Bekanntwerden der Vertragsentwürfe wäre zu befürchten, dass eine öffentliche Auseinandersetzung über einzelnen Vertragsregelungen sowie die Frage, ob sich die Stadt Köln angesichts dieser Regelungen an der Ausrichtung der Euro 2024 beteiligen soll, zu befürchten. Es ist zu erwarten, dass der Prozess der Willensbildung innerhalb der Stadtspitze, der gesetzlichen Gremien der Stadt Köln sowie des DFB und der UEFA hierdurch erheblich gestört würde und dass hierdurch nicht unerhebliche Nachteile für die Arbeit der Stadt eintreten. Gründe, von diesem gesetzlichen Regelfall ("soll abgelehnt werden") abzuweichen, sind nicht erkennbar, so dass zum Schutz des Willensbildungsprozesses der Stadt Köln im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Ihr Informationsantrag auch nach § 7 Abs.2 lit. a) IFG NRW abgelehnt wird. Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der DFB zu gegebener Zeit die Öffentlichkeit über die Bewerbung zur Ausrichtung der UEFA Euro 2024 sowie der wesentlichen Inhalte informieren wird. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM“ [#24643]
Datum
19. Oktober 2017 10:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24643 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … ---- Das IFG NRW sieht vor, dass die Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden sollen. ---- https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/Inhalt/Informationsfreiheit_in_Nordrhein-Westfalen/Informationsfreiheit_in_NRW.pdf Bitte Verlangen Sie Auskunft und Begründung der auskunftsplfichtigen Stelle: a) warum der Antrag I. einer Eingangsbestätigung erst 1 Monat später entsprochen wurde b) warum die Bearbeitung des Antrags bis II. bis heute verzögert ist. Was ist der Status des Antrags II? Bitte kommentieren Sie die Erklärung der auskunfspflichtigen Stelle, Danke. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM“ [#24643]
Datum
19. Oktober 2017 11:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24643 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Die heutige Nachricht der auskunftspflichtigen Stelle habe ich übersehen, somit erübrigt sich der vorherige Vermittlungsantrag . Zur heutigen Ablehnung des IFG Antrages bitte ich um Vermittlung: Mit Abgabe einer schriftlichen Bewerung und Anerkennung von Bedingungen der UEFA ist ein behördlicher Entscheidungsprozess im Rahmen der Bewerbung abgeschossen, anderes als die Stadt Bremen hat die Stadt Köln keine Streichungen bei dem von der UEFA vor gegebenen Bewerbungstext vorgenommen. Daher ist die juristische Feinheit, dass die Stadt noch keinen Vertrag geschlossen hätte und die Zusage eventuell keine Verbindlichkeiten oder Schadensersatz mit sich ziehen könnte und lediglich eine Absichtserklärung sei, zweitrangig. Die Bedingungen der UEFA wurden ersteinmal akzeptiert. Öffentliche Stellen i.S. § 7 Abs. 2 sind nicht die Öffentlichkeit, sondern unterschiedliche behördliche Stellen. Ein Vertragsd ail oder Bewerbungsdetail mit einem privaten monopolartigem Sportanbieter offenbart keine geschützen Punkte von oder zwischen öffentlichen Stellen. Somit ist die Ablehnung des IFG Antrages mit Bezugnahme zu § 7 IFG NRW rechtsfalsch. ~ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM“ [#24643]
Datum
19. Oktober 2017 14:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017
Datum
2. November 2017 17:43
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3636/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Michel hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de (# 24643) hinsichtlich des zwischen der Stadt Köln und der UEFA geschlossenen Vertrags zur Austragung der Fußball-EM gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 19.10.2017, welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag unter Bezugnahme auf die Ausnahmetatbestände nach §§ 7 Abs. 1, Abs. 2 lit. a IFG NRW abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Soweit Sie sich zur Ablehnung des Informationszugangsantrages auf § 7 Abs. 1 IFG NRW berufen haben, weise ich auf Folgendes hin: Der Verweigerungsgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW schützt den Prozess der Entscheidungsfindung einer öffentlichen Stelle, nicht jedoch das gesamte Informationsmaterial, das einer Entscheidungsfindung dient. Zweck der Vorschrift ist es, noch nicht abschließend bearbeitete Entscheidungsentwürfe oder andere vorbereitende Arbeiten, die später möglicherweise nicht die Billigung der Behördenleitung finden, der allgemeinen Zugänglichkeit zu entziehen (vgl. Haurand/Stollmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommentierung zum IFG NRW, Anm. 2.1 zu § 7). Die Vorschrift nimmt somit Rücksicht auf die Direktions- und Entscheidungsbefugnis der Behördenleitung als Ausdruck des Hierarchieprinzips von Behörden. Entwürfe in diesem Sinne sind besonders daran zu erkennen, dass sie noch nicht von der/dem dazu befugten Mitarbeiter/in der Behörde unterzeichnet worden sind. Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung liegen etwa vor, wenn in einem Vermerk verschiedene Entscheidungsalternativen aufgezeigt werden. Eine Beweiserhebung und deren Ergebnisse gehören dagegen beispielsweise nicht zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung und können daher Gegenstand eines Informationsrechts sein. Ebenso sind Gutachten und Stellungnahmen Dritter, die vor einer Entscheidung eingeholt werden, nicht als Entscheidungsentwurf oder Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung anzusehen. Bezogen auf den konkreten Fall dürfte die von Ihnen erwähnte und von Herrn Michel beantragte Absichtserklärung wohl kaum unter den Begriff des Entscheidungsentwurfs fallen, da eine Absichtserklärung nicht mehr lediglich dem Entwurfsstadium zuzurechnen ist, sondern vielmehr eine von Entscheidungsbefugten unterzeichnete Willenserklärung zum späteren Abschluss eines Vertrags darstellt. Hinsichtlich Ihrer Ablehnung des Informationszugangsantrages auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW weise ich auf Folgendes hin: Der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW liegt darin, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen bekannt werden. Das Prinzip der Einheit der Verwaltung soll dazu führen, dass staatliche Maßnahmen nicht als Entscheidung einer bestimmten Person oder einer Organisationseinheit, sondern als solche des Verwaltungsträgers wahrgenommen werden. Aufgrund dessen ist allerdings deutlich zu differenzieren zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung auf der einen und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung auf der anderen Seite. Der Ausschlussgrund kann, wie das OVG NRW (Urteil vom 09.11.2006, Az: 8 A 1679/04) klarstellt, lediglich für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise gelten, die die Willensbildung steuern sollen. Nicht hierunter falle hingegen etwa jede Stellungnahme oder jeder Vorschlag für eine zu treffende Entscheidung, da ansonsten zu sämtlichen internen Vorbereitungsmaßnahmen innerhalb einer Verwaltung kein Informationsanspruch bestünde. Zudem liefe der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 1 IFG NRW, der einen Zugangsanspruch nur für Arbeiten und Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen ausschließe, sonst nahezu leer. Nur wenn die zu schützenden Unterlagen aber selbst interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer oder zwischen verschiedenen Behörden erkennen lassen, sind diese nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 lit. a IFG NRW auch über den Abschluss einer Entscheidung hinaus zu schützen. Bezogen auf den konkreten Fall ist hingegen kaum davon auszugehen, dass die Absichtserklärung selbst derartige Meinungsverschiedenheiten erkennen lässt. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017
Datum
23. Januar 2018 10:38
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3636/17 Mein Auskunftsersuchen vom 2.11.2017 ________________________________ Sehr geehrte Frau Meyer, in der oben genannten Angelegenheit erinnere ich an die Erledigung meines Schreibens vom 2.11.2017. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Der Vorgang wurde von Ihrem Kollegen Herrn Stolz bearbeitet (siehe Anhang), der nach Auskunft einer Kollegin nicht mehr in Ihrem Amt tätig ist. Die gesamte Korrespondenz finden Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/ . Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 [#24643] Sehr geehrte Damen und H…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 [#24643]
Datum
23. Januar 2018 14:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details Vertrag Stadt Köln-UEFA zur Fußball-EM“ vom 19.09.2017 (#24643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln
Datum
12. März 2018 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.9.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3636/17 ________________________________ Sehr geehrter Herr Michel, unten leite ich Ihnen das Schreiben der Stadt Köln vom 6.3.2018 zu Ihrer Information weiter. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln
Datum
3. Mai 2018 09:14
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3636/17 Meine Erinnerung vom 23.1.20108 / Ihre Zwischennachricht vom 6.3.2018 ________________________________ Sehr geehrter Herr Pfeifer, für Ihre Zwischennachricht vom 6.3.2018, in welcher Sie mir mitgeteilt haben, dass Sie den DFB wegen möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW angeschrieben und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben, bedanke ich mich. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die in § 8 Satz 4 IFG NRW vorgesehene Gelegenheit zur Stellungnahme nicht bedeutet, dass die Entscheidung der öffentlichen Stelle, ob sie dem IFG-Antrag stattgibt oder ihn ablehnt, von einer Einwilligung des Betroffenen abhängig ist. Seit meinem Auskunftsersuchen an Sie vom 2.11.2017 ist nunmehr bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass die erbetene Stellungnahme erfolgt ist. Daher erinnere ich erneut an die Erledigung. Hierfür habe ich mir eine Wiedervorlage für den 4.6.2018 notiert. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" Ihre Anfrage: "Fußbal…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]"
Datum
18. Mai 2018 13:32
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage: "Fußball-EM 2024: Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" Sehr geehrter Herr Michels, Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 19. September 2017 und danke Ihnen für das darin zum Ausdruck gebrachte Interesse an der deutschen Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024. Die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. In Ihrer E-Mail bitten Sie um Zusendung des Textes der Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA anlässlich der Bewerbung des DFB um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024. Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie Einsicht in die Verpflichtungs- und Garantieerklärungen beantragen, die von den Bewerberstädten im Rahmen der Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024 abzugeben sind. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Garantie- und Verpflichtungserklärungen von der Webseite https://united-by-football.de/candida... (dort die Rubrik "Downloads") abgerufen werden können. Über den nachfolgenden Link erreichen Sie unmittelbar das relevante Dokument https://united-by-football.de/dam/jcr... Auf der Webseite der UEFA können Sie außerdem das sog. "Bid Dossier Template" herunterladen, das die entsprechenden Garantien und Verpflichtungserklärungen übersichtlich auflistet. Über den nachfolgenden Link erreichen Sie das relevante Dokument: https://www.uefa.com/MultimediaFiles/... Der Inhalt der Verpflichtungserklärungen der Bewerberstädte, also auch der Stadt Köln, ist hierin detailliert beschrieben. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643] Sehr geehrt&l…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643]
Datum
18. Mai 2018 14:58
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrer späten Antwort sehe ich eine Amtspflichtverletzung bei der es nicht mit einer freundlichen Entschuldigung allein bleiben kann, besonders wegen des Verdachtes des strategischen Verschleppens erwarte ich genauere Angaben, warum die Antwort der Stadt Köln so lange gedauert hat. Auch finde ich Ihre vereinnahmende Formulierung "danke Ihnen für das darin zum Ausdruck gebrachte Interesse an der deutschen Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024" unpassend - ich habe ein Interesse dass diese Verträge und eine mögliche Ausrichtung nicht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit bzw Allgemeinheit gehen. Sie schrieben: "Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie Einsicht in die Verpflichtungs- und Garantieerklärungen beantragen, die von den Bewerberstädten im Rahmen der Bewerbung um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024 abzugeben sind." dies ist grob falsch. Es geht nicht mir um die vollständige Auszüge, aus dem zwischen der Stadt Köln und der UEFA geschlossenen Vertrages, bzw gemäß Ihrer Erläuterung vom 19.10. der bisher von der Stadt Köln abgegebenen Zusagen. Der Wortlaut meines Antrages vom 19. September 2017 lautete: --- Laut Bericht des NRD und der Tagesschau[2] hat die Stadt Köln einen Vertrag mit der UEFA zur möglichen Fußball-EM unterzeichnet, hierzu bitte ich um vollständige Auszüge dieser Regelungen: 1.) die Grundrechte der Bürger und Unternehmer im Umfeld des Veranstaltungsorts und im Zeitraum der EM einschränken: a) auf öffentlichen Flächen, b) auf privaten Grund --- Auf der Webseite "https://united-by-football.de/candida" steht nicht der unterzeichnete Vertrag zwischen der Stadt Köln und der UEFA, bzw die abgegebenen Absichtserklärungen der Stadt Köln. Ihre rechtliche Einschätzung "Der Inhalt der Verpflichtungserklärungen der Bewerberstädte, also auch der Stadt Köln, ist hierin detailliert beschrieben." verletzt das IFG NRW, dass rechtlich den Zugang zu bei dem auskunftspflichtigen Stellen gespeicherten Informationen gewährt. Gerade bei Vertragsangelegenheiten, bei dem es auf jedes Komma und Silbe ankommt ist, sind die Informationen, von Ihnen Beschreibungen genannt, von der o.g. Webseite nicht gleichwertig i.S. § 5 Abs. 4 IFG NRW. Die Stadt Bremen hat gezeigt, das sie im Rahmen der Verhandlungen Streichungen vorgenommen hatte. Diese Möglichkeit von Veränderungen des Vertragstextes oder Absichtserklärungen betrifft auch die Stadt Köln. Daher zählt für meinen IFG NRW Antrag nur die von der Stadt Köln unterzeichneten Texte. Gerade bei Vertragsangelegenheiten, bei dem es auf jedes Komma und Silbe ankommt ist, sind die Informationen, von Ihnen Beschreibungen genannt, von der o.g. Webseite nicht gleichwertig i.S. § 5 Abs. 4 IFG NRW. Die Stadt Bremen hat gezeigt, das sie im Rahmen der Verhandlungen Streichungen vorgenommen hatte. Diese Möglichkeit von Veränderungen des Vertragstextes oder Absichtserklärungen betrifft auch die Stadt Köln. Daher zählt für meinen IFG NRW Antrag nur die von der Stadt Köln unterzeichneten Texte. Eine Verhandlung mit der UEFA setzt Rechte nach IFG NRW nicht außer Kraft. Die Formulierung vom Platz "König Fußball" darf die Rechtsstaatlichkeit in Ihrem Rechtsamt nicht aushebeln. Im September 2017 gab es berechtigte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Vereinbarungen - Ihr bisheriges Agieren lässt nicht erkennen, dass Sie diese Zweifel ausräumen wollen, noch das Sie bestehende Rechte achten. Ich erwarte umgehenden Zugang zu den entsprechenden, von der Stadt Köln unterzeichneten Vereinbarungen (egal ob diese Vertrag, Zusagen oder Absichtserklärungen heißen). Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
AW: AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643] Sehr geeh…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643]
Datum
18. Mai 2018 15:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Stadt Köln hat heute zu meiner IFG Anfrage vom 19. September unzureichend geantwortet. So wurde Ihr ausführliches Schreiben vom 2. November: https://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/#nachricht-77780 vollständig ignoriert. Ich bitte meine Antwort von heute an die Stadt Köln aufzugreifen https://fragdenstaat.de/anfrage/details-vertrag-stadt-koln-uefa-zur-fuball-em/#nachricht-92363 und bei der Stadt Köln im Rechtsamt nachzuhaken. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643] Der Ein…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt Köln gegenüber der UEFA [#24643]" [#24643]
Datum
22. Mai 2018 12:31
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Robert Michels auf Information betr. UEFA Euro 2024 Köln
Datum
5. Juni 2018 12:26
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag Herrn Robert Michels auf Informationszugang vom 19.9.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-3636/17 Ihre E-Mail vom 17.5.2018 ________________________________ Sehr geehrter Herr Pfeifer, für Ihre Nachricht und die darin enthaltene Antwort an Herrn Michels vom 17.5.2018 bedanke ich mich. In Ihrer Rückmeldung verweisen Sie Herrn Michels auf das unter dem link https://united-by-football.de/de/candidature allgemein zugängliche Bewerbungsformular. Tatsächlich beantragt hatte der Antragsteller jedoch Zugang zu dem durch die Stadt Köln unterzeichneten Vertrag mit der UEFA zur möglichen Fußball-EM (konkret bezogen auf die Regelungen im Vertrag bzw. in der Bewerbung, welche die Grundrechte der Bürger und Unternehmer im Umfeld des Veranstaltungsorts und im Zeitraum der EM in Bezug auf öffentliche Flächen bzw. auf privaten Grund einschränken. Gegenstand des Informationszugangsantrags war indes nicht das unausgefüllte Bewerbungsformular. Insofern bitte ich Sie, den Antrag erneut zu prüfen sowie um eine entsprechende Rückmeldung an mich. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Köln
UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA Ihr weitergehender Informationsantrag nach IFG…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA
Datum
9. Oktober 2018 17:01
Status
Ihr weitergehender Informationsantrag nach IFG NRW vom 18.05.2018 wegen Verpflichtungserklärung der Stadt Köln zur Austragung der UEFA-Fußball-EM 2024 Sehr geehrter Herr Michel, nach § 11 Abs.1 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben; Ablehnungen eines Informationsantrages sind hingegen gebührenfrei. Die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Unterlagen ist mit einem nicht unerheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden. Daher gilt nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 (GV.NRW. S.88), Ziff. 1.2 des Gebührentarifs ein Gebührenrahmen von 10.- bis 500.- Euro. Nach Abschätzung des Aufwandes ist mit Gebühren in Höhe von 240.- bis 300.- Euro zu rechnen. Im Hinblick auf die anfallenden Gebühren für die Informationsgewährung bitte ich höflich um Rückmeldung über Ihr Interesse an einer gebührenpflichtigen Information. Weiterhin bitte ich zu Zwecken des Gebührenbescheides um Angabe Ihrer postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA [#24643] Herr Pfeifer, ich danke für Ihre…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA [#24643]
Datum
10. Oktober 2018 15:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Herr Pfeifer, ich danke für Ihre Mitteilung, jedoch stellen Sie einfach in den Raum, dass die Bearbeitung A keine einfache Auskunft i.S. 1.1. der Gebührenordnung zum IFG NRW wäre, sondern, B eine nicht unerhelblichen Aufwand notwendig sei und geben als Abschätzung von Gebühren mit 240.- bis 300.- Euro an. Für beide Punkte sind Sie einer nachvollziehbaren Begründung schuldig und geben diffus an: >>Die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Unterlagen ist mit einem nicht unerheblichen Vorbereitungsaufwand verbunden.<< Ihre Nachricht vom 18. Mai 2018 13:32 und Erläuterungen stehen der gestrigen Ansicht des Aufwandes engegen. Der Stadt Köln ist scheinbar nicht daran interessiert, - den Verdachte rechtswidrig Grundrechte zugunstens von Sportkommerz zu opfern auszuräumen - und für Transpanz bei der Vergabe von Großevents zu sorgen. 1. Bitte geben Sie mir kurz einen Überblick über die Betreffende Dokumente die zu meiner Anfrage eine Zusammenstellung notwendig macht: - Bezeichnung - Umfang (Anzahl der Seiten) 2. Bennenen Sie Ihre Schätzung für den Zeitaufwand getrennt nach: -- Zusammenstellung -- Prüfung -- Schwärzung und begründen genau, warum dies nicht einer einfachen Auskunft im Sinne des Gebührenpunktes 1.1. enspricht. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA [#24643] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: UEFA EM 2014 - Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der UEFA [#24643]
Datum
10. Oktober 2018 16:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte erneut um Vermittlung gegenüber der Stadt Köln, die nach über einem Jahr jetzt überraschend argumentiert, dass die IFG Auskunft A keine einfache Auskunft sei, B Gebühren über 240-300 Euro verursachen würde. Hierzu habe ich die der Stadt Köln soeben erwiedert. Ich bitte um Ihre Einschätzung, Vermittlung und Beurteilung - einen Grund für einen Aufwand, der über eine einfach Auskunft hinausginge kann ich nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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