Details zu den militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf bei 66978 Leimen/Rheinland-Pfalz

Die Tageszeitung "DIE RHEINPFALZ" berichtet in Ihrer Ausgabe vom 11.06.21 über die Weiternutzung des ehemaligen U.S-Stützpunkts "Langerkopf" bei 66978 Leimen.
Geographische Lage:
66978 Leimen, Gemarkung Leimen, Flur 0, Flurstück 1402/1
siehe:
https://www.openstreetbrowser.org/#map=18/49.30021/7.84487&categories=military
und
https://goo.gl/maps/Z3j8k6KMiSBsaYxh9

Im Artikel
"Langerkopf: Stört ein Radarsender die Windkraft-Standortsuche ?"
unter
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedwestpfalz_artikel,-langerkopf-st%C3%B6rt-ein-radarsender-die-windkraft-standortsuche-_arid,5213585.html?reduced=true
heißt es:
"[...]
In der Mitte steht immer noch ein großer Funkmast mit aufwendiger Einzäunung, die jedoch an mehreren Stellen aufgeschnitten ist.
Der Mast ist noch in Betrieb und wird von der NATO genutzt, wie das Umweltministerium mitteilt.
Wofür die NATO den Mast benötigt, konnte das Hauptquartier Airnorth in Ramstein nicht sagen.
Ein weitere Nutzer des Mastes ist das rheinland-pfälzische Innenministerium.
Die sogenannte digitale Alarmierung laufe über den Mast, informiert Sonja Bräuer von der Pressestelle des Innenministeriums.
Als digitale Alarmierung wird die stille Alarmierung von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Polizei über Pager bezeichnet."
[...]"

Der Funkanlagenstandort (Funkmast) ist bei der Bundesnetzagentur erfasst unter der Standortbescheinigung (STOB) Nummer 59011032.
Diese STOB ist öffentlich zugänglich unter:
https://fragdenstaat.de/a/221324
Zu den beiden militärischen Funkanlagen Nr. 20 und 21 werden dort allerdings keine weiteren technischen oder organisatorischen Angaben gemacht.

Meine Fragen:

1) Bitte nennen Sie weitere technische und organisatorische Details zu den beiden militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf.
z.B.
- Zweck der Anlage (wie Kommunikation, Navigation, Ortung)
- Strahlungsleistung und Frequenz

2) Wer ist der Betreiber der beiden militärischen Funkanlagen (wenn möglich mit Angabe der ladungsfähigen Anschrift)?
z.B.:
- konkrete Dienststelle der Bundeswehr
- konkrete ausländische Gaststreitkraft

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Tageszeitung "DIE…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu den militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf bei 66978 Leimen/Rheinland-Pfalz [#223995]
Datum
26. Juni 2021 13:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Tageszeitung "DIE RHEINPFALZ" berichtet in Ihrer Ausgabe vom 11.06.21 über die Weiternutzung des ehemaligen U.S-Stützpunkts "Langerkopf" bei 66978 Leimen. Geographische Lage: 66978 Leimen, Gemarkung Leimen, Flur 0, Flurstück 1402/1 siehe: https://www.openstreetbrowser.org/#map=18/49.30021/7.84487&categories=military und https://goo.gl/maps/Z3j8k6KMiSBsaYxh9 Im Artikel "Langerkopf: Stört ein Radarsender die Windkraft-Standortsuche ?" unter https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedwestpfalz_artikel,-langerkopf-st%C3%B6rt-ein-radarsender-die-windkraft-standortsuche-_arid,5213585.html?reduced=true heißt es: "[...] In der Mitte steht immer noch ein großer Funkmast mit aufwendiger Einzäunung, die jedoch an mehreren Stellen aufgeschnitten ist. Der Mast ist noch in Betrieb und wird von der NATO genutzt, wie das Umweltministerium mitteilt. Wofür die NATO den Mast benötigt, konnte das Hauptquartier Airnorth in Ramstein nicht sagen. Ein weitere Nutzer des Mastes ist das rheinland-pfälzische Innenministerium. Die sogenannte digitale Alarmierung laufe über den Mast, informiert Sonja Bräuer von der Pressestelle des Innenministeriums. Als digitale Alarmierung wird die stille Alarmierung von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Polizei über Pager bezeichnet." [...]" Der Funkanlagenstandort (Funkmast) ist bei der Bundesnetzagentur erfasst unter der Standortbescheinigung (STOB) Nummer 59011032. Diese STOB ist öffentlich zugänglich unter: https://fragdenstaat.de/a/221324 Zu den beiden militärischen Funkanlagen Nr. 20 und 21 werden dort allerdings keine weiteren technischen oder organisatorischen Angaben gemacht. Meine Fragen: 1) Bitte nennen Sie weitere technische und organisatorische Details zu den beiden militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf. z.B. - Zweck der Anlage (wie Kommunikation, Navigation, Ortung) - Strahlungsleistung und Frequenz 2) Wer ist der Betreiber der beiden militärischen Funkanlagen (wenn möglich mit Angabe der ladungsfähigen Anschrift)? z.B.: - konkrete Dienststelle der Bundeswehr - konkrete ausländische Gaststreitkraft Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223995/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1630 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Details zu den militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf bei 66978 Leimen/Rheinland-Pfalz [#223995]
Datum
12. Juli 2021 17:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1630 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Juni 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 26. Juni 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1630 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1630 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Details zu den militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf bei 66978 Leimen/Rheinland-Pfalz [#223995]
Datum
16. Juli 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1630 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 26. Juni 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Aktuell sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums der Verteidigung urlaubsbedingt abwesend. Desweiteren verläuft die Aufgabenerledigung aufgrund der anhaltenden Corona-Krise weiterhin nicht im "Normalbetrieb". Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die eingegangenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten bezüglich etwaiger Verzögerungen bereits jetzt um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
939,9 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 - Az 39-22-17/-1630) und das Ü…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu den militärischen Funkanlagen auf dem Langerkopf bei 66978 Leimen/Rheinland-Pfalz [#223995]
Datum
25. September 2021 22:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 - Az 39-22-17/-1630) und das Übersenden der Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223995/