Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte nennen Sie mir zu der Standortbescheiningung Nr. 400462 die technischen Parameter wie:
- Frequenz
- Modulationsart
- Strahlungsleistung
sowie:
- Betreiber
- Adresse des Funkanlagenstandorts
- Zweck der Aussendung

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie mi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
26. Juni 2019 21:47
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir zu der Standortbescheiningung Nr. 400462 die technischen Parameter wie: - Frequenz - Modulationsart - Strahlungsleistung sowie: - Betreiber - Adresse des Funkanlagenstandorts - Zweck der Aussendung Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in …
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
28. August 2019 13:21
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank“ vom 26.06.2019 (#152647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
2. September 2019 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern überprüft hat (Standortbescheinigung). Die Regelungen zum Standortverfahren sowie die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. Die Festlegung des Sicherheitsabstandes erfolgt im Rahmen des Standortverfahrens in der Regel rechnerisch. Hierzu bedarf es keiner Messung vor Ort. Bei der rechnerischen Festlegung des Sicherheitsabstandes wird von der maximal möglichen Anlagenauslastung ausgegangen. Die von der jeweiligen Funkanlage einzuhaltenden Sicherheitsabstände und den Gesamtsicherheitsabstand für den gesamten Standort weist die Bundesnetzagentur in einer aktuellen Standortbescheinigung aus, die ich für den Standort als Anlage beigefügt habe (Erteilungsdatum 29.03.2017). Das Standortbescheinigungsverfahren orientiert sich ausschließlich an den Sicherheitsanforderungen bzw. an der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte. Die Standortauswahl liegt unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber. An dem Standort mit der Nr. 400462 ist für den Gesamtstandort ein horizontaler Sicherheitsabstand von 12,12m in der Höhe der Bezugsantenne über Grund 25,45m angegeben. Dies können Sie sich als Zylinder in der Höhe der Bezugsantenne von 25,45m über Grund vorstellen. Internetlinks: http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/ http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/ Bundesamt für Strahlenschutz: http://www.bfs.de http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Strahlenschutzkommission: http://www.ssk.de http://www.ssk.de/DE/Beratungsergebnisse/ElektromagnetischeFelder/elektromagnetischefelder_node.html PS: Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Übersenden der Standortbescheinigung. Wäre es möglich, mir auch…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
2. September 2019 12:57
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Übersenden der Standortbescheinigung. Wäre es möglich, mir auch das Datenblatt der Funkanlage zu übersenden ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das gewünschte Datenblatt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
2. September 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das gewünschte Datenblatt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die detaillierten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 400462) in der EMF-Datenbank [#152647]
Datum
2. September 2019 20:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die detaillierten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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