064059

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 ) in der EMF-Datenbank

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 064059 49163 Bohmte, Gützkower Ring 1 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Hauptstrahlrichtung      vertikal (90°)     Montagehöhe der Bezugs- Standort [Meter]               [Meter]         antenne über Grund [Meter] Gesamtstandort                     14,90                  2,98                    22,30 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 064059 vom 20.10.2016 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die    dort    aufgeführten    Funkanlagen        werden       insoweit    Bestandteil    dieser Standortbescheinigung.
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STOB-Nr: 064059 Erteilungsdatum: 21.08.2017 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Dienstleistungszentrum 2, Kaiser-Otto-Ring 16, 39106 Magdeburg eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bundesnetzagentur Außenstelle Berlin Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                    Anlage(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                       Anlage 1 Hinweise: -   Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). -   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben. -   Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen- bedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/elektronische-kommunikation aufgeführt.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 064059 Erteilungsdatum: 21.08.2017 Am Senderstandort 49163 Bohmte, Gützkower Ring 1 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Hauptstrahl-                   vertikaler lfd.   Funkanlage                Sendeantennen-        Montagehöhe  richtung    Sicherheitsab-  Sicherheits- Nr.                              kennzeichnung 1     über Grund    (HSR)     stand in HSR       abstand in Meter    in Grad       in Meter        in Meter 1      MB09_TEF                  (700498262)S1             22,30      90,00          8,80           Fehler! 1,68 Textmarke 2      MB09_TEF                  (700498263)S2             22,30      210,00         8,80       nicht1,68 definiert. 3      MB09_TEF                  (700498264)S3             22,75      330,00         8,80            1,68 4      MB18_TEF                  (700498268)S1             22,30      90,00          8,04            1,40 (700498269)Tx/R 5      MB18_TEF                                            22,30      210,00         8,04            1,40 x 6      MB18_TEF                  (700498270)S3             22,75      330,00         8,04            1,40 7      MB21_TEF                  (700498265)S1             22,30      90,00          7,86            1,83 8      MB21_TEF                  (700498266)S2             22,30      210,00         7,86            1,83 9      MB21_TEF                  (700498267)S3             22,75      330,00         7,86            1,83 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                               Hauptstrahl-                   vertikaler Nr. Funkanlage                   Sendeantennen-        Montagehöhe  richtung    Sicherheitsab-  Sicherheits- kennzeichnung 1    über Grund    (HSR)     stand in HSR       abstand in Meter    in Grad       in Meter        in Meter Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Berlin Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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