Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte senden Sie mir zu den Funkanlagenstandorten STOB 751466 und STOB 27010149 jeweils
- die Standortbescheinigung
- das Datenblatt der Funkanlage

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]
Datum
24. Januar 2021 19:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir zu den Funkanlagenstandorten STOB 751466 und STOB 27010149 jeweils - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in als beigefügte Anlage erhalten Sie die Standortbescheinigung für den Standort 751466…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]
Datum
27. Januar 2021 10:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
493,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in als beigefügte Anlage erhalten Sie die Standortbescheinigung für den Standort 751466. Ein technisches Datenblatt ist zu diesem Standort nicht vorhanden. Zu dem Standort 27010149 erhalten Sie von dem zuständigen Betreiber separat eine Auskunft. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Standortbesche…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]
Datum
28. Januar 2021 18:44
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Standortbescheinigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrter Antragsteller/in Ihre Nachricht „Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) i…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021
Datum
29. Januar 2021 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in Ihre Nachricht „Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021 wurde seitens der Bundesnetzagentur am 27. Januar 2021 bezogen auf den Standort 27010149 an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Stabsbereich 3 überwiesen. Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#67 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in in der Anlage beigefügt übersende ich Ihnen vorab den Bescheid vom 22. Februar 2021 (hier: …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021
Datum
22. Februar 2021 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage beigefügt übersende ich Ihnen vorab den Bescheid vom 22. Februar 2021 (hier: ohne Anlage) zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. Januar 2021 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Ich bitte zu beachten, dass Ihnen der Bescheid mit Anlage in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich habe gestern Ihren Brief erhalte…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021 [#209480]
Datum
27. Februar 2021 23:45
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich habe gestern Ihren Brief erhalten. Leider handelt es bei der darin enthaltenen Standortbescheinigung um das Dokument zur Funkanlage Standort 751466, also der Funkanlage bei der Autobahnmeisterei in 89160 Dornstadt, Erstellungsdatum 22.06.1999. Dieses Dokument hatte ich bereits am 27.01.21 von der Bundesnetzagentur erhalten. Gegenstand meiner Anfrage - die an Sie weitergeleitet worden ist - ist die Standortbescheinigung der BDBOS-Funkanlage Standort 27010149, Erstellungsdatum 25.09.2008. Diese war in Ihrem Brief nicht enthalten. Bitte senden Sie mir - wie in Ihrem Brief (Geschäftszeichen St3-100 102/9#67 vom 22.02.21) beschrieben - die Standortbescheinigung der BDBOS-Funkanlage Standort 27010149, Erstellungsdatum 25.09.2008 zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich habe gestern Ihren Brief erhalte…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021 [#209480]
Datum
28. Februar 2021 00:21
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich habe gestern Ihren Brief erhalten. Leider handelt es bei der darin enthaltenen Standortbescheinigung um das Dokument zur Funkanlage Standort 751466, also der Funkanlage bei der Autobahnmeisterei in 89160 Dornstadt, Erstellungsdatum 22.06.1999. Dieses Dokument hatte ich bereits am 27.01.21 von der Bundesnetzagentur erhalten. Gegenstand meiner Anfrage - die an Sie weitergeleitet worden ist - ist die Standortbescheinigung der BDBOS-Funkanlage Standort 27010149, Erstellungsdatum 25.09.2008. Diese war in Ihrem Brief nicht enthalten. Bitte senden Sie mir - wie in Ihrem Brief (Geschäftszeichen St3-100 102/9#67 vom 22.02.21) beschrieben - die Standortbescheinigung der BDBOS-Funkanlage Standort 27010149, Erstellungsdatum 25.09.2008 zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Februar 2021, mit welcher Sie auf die beigefügte An…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ergänzung zum Bescheid vom 22. Februar 2021 zu Ihrer IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021 [#209480]
Datum
4. März 2021 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Februar 2021, mit welcher Sie auf die beigefügte Anlage verweisen, welche Ihnen bereits vorliegt. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Sie erhalten in den nächsten Tagen auf dem Postweg die richtige Standortbescheinigung STOB 27010149 als Anlage zu meinem Bescheid vom 22. Februar 2021. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kein Nachrichtentext
2,1 MB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der korrekten Standortbescheinigung. Sie hat mich he…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzung zum Bescheid vom 22. Februar 2021 zu Ihrer IFG-Anfrage "Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 751466 und STOB 27010149) in der EMF-Datenbank [#209480]" vom 24. Januar 2021 [#209480]
Datum
4. März 2021 23:19
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der korrekten Standortbescheinigung. Sie hat mich heute erreicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209480/