Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG
Vorbemerkung:
2023-09-12 17:12 schreibt der Verein: "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."
2023-09-13 13:26 schreibt der Anfragende an den Verein:
'Es wird bezweifelt, dass der Herder-Institut e. V. "nicht auskunftspflichtig ist".
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/…
"(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient."
Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben".
Denn der Herder-Institut e. V. nimmt Aufgaben nach § 96 BVFG wahr.'
2023-09-20 11:07 schreibt der Verein:
"wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."
1) Angabe ob der Verein Juristen aus Mitteln gemäß § 96 BVFG bezahlt
2) Tag der Prüfung
3) Angaben zur an der Prüfung beteiligten Personen, insbesondere Status der Personen (Mitarbeiter des Vereins, Mitglieder des Vorstands des Vereins, Mitglieder des Vereins, externe Dritte), Gesamtanzahl der Personen, Anzahl der Personen je vorgenannter Gruppe
4) Angaben über die Involvierung des Vorstand in die Prüfung, insbesondere, ob er sie initiiert hat und über das Ergebnis informiert wurde
5) Angabe ob der Vorstand über vorgenanntes Bezweifeln und die Begründung des Bezweifelns vor 2023-09-20 11:07 informiert wurde, wenn ja, Namen der Mitglieder des Vorstands, die vor 2023-09-20 11:07 informiert wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. September 2023
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24. Oktober 2023
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