Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG

Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG

Vorbemerkung:
2023-09-12 17:12 schreibt der Verein: "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."

2023-09-13 13:26 schreibt der Anfragende an den Verein:
'Es wird bezweifelt, dass der Herder-Institut e. V. "nicht auskunftspflichtig ist".

https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html

"(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient."

Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben".

Denn der Herder-Institut e. V. nimmt Aufgaben nach § 96 BVFG wahr.'

2023-09-20 11:07 schreibt der Verein:
"wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."

1) Angabe ob der Verein Juristen aus Mitteln gemäß § 96 BVFG bezahlt
2) Tag der Prüfung
3) Angaben zur an der Prüfung beteiligten Personen, insbesondere Status der Personen (Mitarbeiter des Vereins, Mitglieder des Vorstands des Vereins, Mitglieder des Vereins, externe Dritte), Gesamtanzahl der Personen, Anzahl der Personen je vorgenannter Gruppe
4) Angaben über die Involvierung des Vorstand in die Prüfung, insbesondere, ob er sie initiiert hat und über das Ergebnis informiert wurde
5) Angabe ob der Vorstand über vorgenanntes Bezweifeln und die Begründung des Bezweifelns vor 2023-09-20 11:07 informiert wurde, wenn ja, Namen der Mitglieder des Vorstands, die vor 2023-09-20 11:07 informiert wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details zu "inzwischen erfolgter…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG [#288693]
Datum
20. September 2023 15:50
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG Vorbemerkung: 2023-09-12 17:12 schreibt der Verein: "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." 2023-09-13 13:26 schreibt der Anfragende an den Verein: 'Es wird bezweifelt, dass der Herder-Institut e. V. "nicht auskunftspflichtig ist". https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". Denn der Herder-Institut e. V. nimmt Aufgaben nach § 96 BVFG wahr.' 2023-09-20 11:07 schreibt der Verein: "wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." 1) Angabe ob der Verein Juristen aus Mitteln gemäß § 96 BVFG bezahlt 2) Tag der Prüfung 3) Angaben zur an der Prüfung beteiligten Personen, insbesondere Status der Personen (Mitarbeiter des Vereins, Mitglieder des Vorstands des Vereins, Mitglieder des Vereins, externe Dritte), Gesamtanzahl der Personen, Anzahl der Personen je vorgenannter Gruppe 4) Angaben über die Involvierung des Vorstand in die Prüfung, insbesondere, ob er sie initiiert hat und über das Ergebnis informiert wurde 5) Angabe ob der Vorstand über vorgenanntes Bezweifeln und die Begründung des Bezweifelns vor 2023-09-20 11:07 informiert wurde, wenn ja, Namen der Mitglieder des Vorstands, die vor 2023-09-20 11:07 informiert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288693/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem am 20. September 2023 zu den nachfolgenden Fragen auf der Grundlage…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG-Antrag A. << Antragsteller:in >>; hier: Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG [#288693]
Datum
10. Oktober 2023 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem am 20. September 2023 zu den nachfolgenden Fragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag geben wir statt und beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Angabe ob der Verein Juristen aus Mitteln gemäß § 96 BVFG bezahlt Ja, der Verein bezahlt Juristen aus Mitteln gemäß § 96 BVFG. 1. Tag der Prüfung Der Sachverhalt wurde nach Auskunft des Herder-Institut am 11. September 2023 geprüft. 1. Angaben zur an der Prüfung beteiligten Personen, insbesondere Status der Personen (Mitarbeiter des Vereins, Mitglieder des Vorstands des Vereins, Mitglieder des Vereins, externe Dritte), Gesamtanzahl der Personen, Anzahl der Personen je vorgenannter Gruppe An der Prüfung war ein/e Mitarbeiter/in und ein Vorstandsmitglied beteiligt. 1. Angaben über die Involvierung des Vorstand in die Prüfung, insbesondere, ob er sie initiiert hat und über das Ergebnis informiert wurde Der Vorstand hat die Prüfung initiiert und wurde über das Ergebnis informiert. 1. Angabe ob der Vorstand über vorgenanntes Bezweifeln und die Begründung des Bezweifelns vor 2023-09-20 11:07 informiert wurde, wenn ja, Namen der Mitglieder des Vorstands, die vor 2023-09-20 11:07 informiert wurden. Alle Vorstandsmitglieder wurden informiert. Die Auskunft ist gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Im Auftrag Christel Franz Mit freundlichen Grüßen