Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden

Anfrage an: Stadt Baden-Baden

Unter
https://www.kreis-soest.de/sicherheit-ordnung/alle-themen/buergernotfunk
schreibt der Kreis Soest/NRW:

"
Bürgernotfunk

Der Kreis Soest und die Feuerwehren im Kreis Soest unterstützen das Projekt Bürgernotfunk.
Es soll helfen, dass Bürgerinnen und Bürger auch bei einem flächendeckenden Stromausfall den Notruf absetzen können, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer).

Denn: Wenn der Strom flächendeckend ausfällt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen.
Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (für die Polizei) nicht mehr anrufen kann.
In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden umgehend Anlaufstellen („Leuchttürme“) ein, wo die Bevölkerung Hilfe bekommen kann.
Oft sind es Feuerwehrhäuser, die untereinander über Funk verbunden sind.
Damit die Bürgerinnen und Bürger diese „Leuchttürme“ nicht nur fußläufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen können, kann der Bürgernotfunk helfen.
Freiwillige mit geeigneten Funkgeräten stellen eine Funkverbindung zum nächsten „Leuchtturm“ her und rufen so Hilfe.

Wie mache ich mit?

Sobald der Strom flächendeckend ausgefallen ist, schalten Sie Ihr PMR-Funkgerät auf Kanal 1 und hängen ein ausdruckbares Schild gut sichtbar auf.
Mit dem Schild werden Sie zu einer Bürgernotfunk-Anlaufstelle.
Jemand, der nun Hilfe benötigt, selbst aber kein Funkgerät besitzt, kann zu Ihnen kommen und einen Hilferuf absetzen lassen.
Es können auch kranke Menschen oder Menschen mit einem Handicap mitmachen, um im Bedarfsfall Hilfe rufen zu können.

Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben ihr eigenes Funknetz, welches mit PMR-Funkgeräten nicht zu erreichen ist.
Die behördliche Seite hält deshalb für solche Ausnahmefälle PMR-Funkgeräte vor.
So lassen sich Brücken bauen zwischen der Bevölkerung, staatlichen Stellen und Hilfsorganisationen.
[...]

Sich beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen

Wer mitmachen möchte, kann sich gerne beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen.
Einfach unten auf die Schaltfläche klicken.
Der Kreis trägt Sie dann auf einer Karte ein (siehe am Ende dieser Seite).

Steht Bürgernotfunk in Konkurrenz zu Feuerwehr / Hilfsorganisationen oder Notfunkprojekten der Funkamateuren oder CB-Funker?

Ganz und gar nicht.
Je mehr Menschen sich in einer Krise kommunikativ vernetzen, desto sinnvoller ist es.
Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden verfügen beispielsweise über den Tetra-Digitalfunk, den Analogfunk oder auch Möglichkeiten der Satellitentelefonie.
[...]
Funkamateure können bei Stromausfall sowohl Behörden und die Bevölkerung sogar weltweit miteinander vernetzen und so im ausgewiesenen Krisenfall mit ihrem Wissen und ihrer Technik unterstützen.
Auch vorhandene CB-Funk-Projekte (engl. citizens band radio; Jedermannfunkanwendung im 11m-Band) fördern die Kommunikation ohne Stromnetz.

Der Bürgernotfunk ist ein Projekt für Jedermann, ohne spezielle Kenntnisse und mittels kostengünstiger Technik, die in der Regel von einem Laien bedient werden kann. Daher fiel die Wahl bewusst auf den Jedermannfunkdienst PMR.

PMR-Funkgeräte können die oben genannten autarken und gut funktionierenden Inseln miteinander verbinden und bei einem flächendeckenden Stromausfall Gefahrenabwehr und Bevölkerung effektiver zueinander bringen.

Das Projekt Bürgernotfunk muss zunächst wachsen.
Auch Feuerwehrstandorte können PMR-Funkgeräte vorhalten.
Sie werden im Krisenfall ebenfalls zu wichtigen Anlaufstellen in der Bevölkerung.

Für welche Regionen ist der Bürgernotfunk?

Das System ist so aufgebaut, dass es keine räumlichen Grenzen gibt.
Je mehr Menschen mitmachen, desto dichter wird das Netzwerk.

Gibt es Regeln zu beachten?

Wichtigster Grundsatz ist, dass der Bürgernotfunk nur bei einem flächendeckenden Stromausfall (Blackout) greift, wenn keine andere Kommunikationsmöglichkeit mehr funktioniert.
[...]

[Link der Karte:]
https://gis.kreis-soest.de/portal/apps/opsdashboard/index.html#/ebada09046bd4e79aef6e26e9e20b53b
[...]
"

Die Karte zeigt auch Bürgernotfunk-Funkstellen in Ihrer Stadt, z.B.:
Anzahl PMR-Funkgeräte: 2; Örtlichkeit: Keltenweg 9, 76532, Baden-Baden, Baden-Württemberg, DEU

Meine Frage:

In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen Seite" in der Stadt (also die Stadtverwaltung und alle Feuerwehrgerätehäuser) PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vor?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.kreis-soest.de/s…
An Stadt Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden [#268879]
Datum
28. Januar 2023 10:31
An
Stadt Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.kreis-soest.de/sicherheit-ordnung/alle-themen/buergernotfunk schreibt der Kreis Soest/NRW: " Bürgernotfunk Der Kreis Soest und die Feuerwehren im Kreis Soest unterstützen das Projekt Bürgernotfunk. Es soll helfen, dass Bürgerinnen und Bürger auch bei einem flächendeckenden Stromausfall den Notruf absetzen können, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer). Denn: Wenn der Strom flächendeckend ausfällt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen. Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (für die Polizei) nicht mehr anrufen kann. In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden umgehend Anlaufstellen („Leuchttürme“) ein, wo die Bevölkerung Hilfe bekommen kann. Oft sind es Feuerwehrhäuser, die untereinander über Funk verbunden sind. Damit die Bürgerinnen und Bürger diese „Leuchttürme“ nicht nur fußläufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen können, kann der Bürgernotfunk helfen. Freiwillige mit geeigneten Funkgeräten stellen eine Funkverbindung zum nächsten „Leuchtturm“ her und rufen so Hilfe. Wie mache ich mit? Sobald der Strom flächendeckend ausgefallen ist, schalten Sie Ihr PMR-Funkgerät auf Kanal 1 und hängen ein ausdruckbares Schild gut sichtbar auf. Mit dem Schild werden Sie zu einer Bürgernotfunk-Anlaufstelle. Jemand, der nun Hilfe benötigt, selbst aber kein Funkgerät besitzt, kann zu Ihnen kommen und einen Hilferuf absetzen lassen. Es können auch kranke Menschen oder Menschen mit einem Handicap mitmachen, um im Bedarfsfall Hilfe rufen zu können. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben ihr eigenes Funknetz, welches mit PMR-Funkgeräten nicht zu erreichen ist. Die behördliche Seite hält deshalb für solche Ausnahmefälle PMR-Funkgeräte vor. So lassen sich Brücken bauen zwischen der Bevölkerung, staatlichen Stellen und Hilfsorganisationen. [...] Sich beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen Wer mitmachen möchte, kann sich gerne beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen. Einfach unten auf die Schaltfläche klicken. Der Kreis trägt Sie dann auf einer Karte ein (siehe am Ende dieser Seite). Steht Bürgernotfunk in Konkurrenz zu Feuerwehr / Hilfsorganisationen oder Notfunkprojekten der Funkamateuren oder CB-Funker? Ganz und gar nicht. Je mehr Menschen sich in einer Krise kommunikativ vernetzen, desto sinnvoller ist es. Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden verfügen beispielsweise über den Tetra-Digitalfunk, den Analogfunk oder auch Möglichkeiten der Satellitentelefonie. [...] Funkamateure können bei Stromausfall sowohl Behörden und die Bevölkerung sogar weltweit miteinander vernetzen und so im ausgewiesenen Krisenfall mit ihrem Wissen und ihrer Technik unterstützen. Auch vorhandene CB-Funk-Projekte (engl. citizens band radio; Jedermannfunkanwendung im 11m-Band) fördern die Kommunikation ohne Stromnetz. Der Bürgernotfunk ist ein Projekt für Jedermann, ohne spezielle Kenntnisse und mittels kostengünstiger Technik, die in der Regel von einem Laien bedient werden kann. Daher fiel die Wahl bewusst auf den Jedermannfunkdienst PMR. PMR-Funkgeräte können die oben genannten autarken und gut funktionierenden Inseln miteinander verbinden und bei einem flächendeckenden Stromausfall Gefahrenabwehr und Bevölkerung effektiver zueinander bringen. Das Projekt Bürgernotfunk muss zunächst wachsen. Auch Feuerwehrstandorte können PMR-Funkgeräte vorhalten. Sie werden im Krisenfall ebenfalls zu wichtigen Anlaufstellen in der Bevölkerung. Für welche Regionen ist der Bürgernotfunk? Das System ist so aufgebaut, dass es keine räumlichen Grenzen gibt. Je mehr Menschen mitmachen, desto dichter wird das Netzwerk. Gibt es Regeln zu beachten? Wichtigster Grundsatz ist, dass der Bürgernotfunk nur bei einem flächendeckenden Stromausfall (Blackout) greift, wenn keine andere Kommunikationsmöglichkeit mehr funktioniert. [...] [Link der Karte:] https://gis.kreis-soest.de/portal/apps/opsdashboard/index.html#/ebada09046bd4e79aef6e26e9e20b53b [...] " Die Karte zeigt auch Bürgernotfunk-Funkstellen in Ihrer Stadt, z.B.: Anzahl PMR-Funkgeräte: 2; Örtlichkeit: Keltenweg 9, 76532, Baden-Baden, Baden-Württemberg, DEU Meine Frage: In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen Seite" in der Stadt (also die Stadtverwaltung und alle Feuerwehrgerätehäuser) PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vor? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268879/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-B…
An Stadt Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anfrage: Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden [#268879]
Datum
1. April 2023 22:27
An
Stadt Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden“ vom 28.01.2023 (#268879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Baden-Baden
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 1 Abs. 2 des Lande…
Von
Stadt Baden-Baden
Betreff
Antwort auf Antrag auf Aktenauskunft nach LIFG, UVwG und VIG // Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden
Datum
18. April 2023 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) und § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Sie haben nach Informationen zu PMR-Funkgeräten für die Anbindung an den Bürgernotfunk angefragt. Wir bedauern die verspätete Antwort und möchten Ihnen mitteilen, dass derzeit keine PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vorgehalten werden. Es wurden in Baden-Baden jedoch bereits Übungen mit Funkamateuren durchgeführt, um die Möglichkeiten einer Nutzung im Krisen- oder Katastrophenfall zu evaluieren. Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Stadt Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Antrag auf Aktenauskunft nach LIFG, UVwG und VIG // Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Baden-Baden [#268879]
Datum
19. April 2023 11:06
An
Stadt Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268879/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>