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deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964

bitte übersenden Sie mir Beschlüsse, Stellungnahmen und Protokolle zu den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964
sowie eine Begründung oder Stellungnahme, warum dieses Abkommen trotz der enormen finanziellen Probleme des deutschen Gesundheissystems und der Krankenkassen weiterhin bestehen bleibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2013
  • Frist
    30. Juli 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964
Datum
16. Juni 2013 14:35
An
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir Beschlüsse, Stellungnahmen und Protokolle zu den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 sowie eine Begründung oder Stellungnahme, warum dieses Abkommen trotz der enormen finanziellen Probleme des deutschen Gesundheissystems und der Krankenkassen weiterhin bestehen bleibt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2013 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben zu Ihrer Kennt…
Von
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2013
Datum
21. Juni 2013 10:30
Status
Unbekannt
geschwärzt
76,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme Mit freundlichen Grüßen Bianca Zimmermann Büro der Leiterin des Ministerinbüros Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf Tel.: +49 (0)2 11 8618 4311 Fax: +49 (0)2 11 8618 4550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.mgepa.nrw.de <http://www.mgepa.nrw.de/>
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