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deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964

bitte übersenden Sie mir Beschlüsse, Stellungnahmen und Protokolle zu den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964
sowie eine Begründung oder Stellungnahme, warum dieses Abkommen trotz der enormen finanziellen Probleme des deutschen Gesundheissystems und der Krankenkassen weiterhin bestehen bleibt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964
Datum
16. Juni 2013 14:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir Beschlüsse, Stellungnahmen und Protokolle zu den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 sowie eine Begründung oder Stellungnahme, warum dieses Abkommen trotz der enormen finanziellen Probleme des deutschen Gesundheissystems und der Krankenkassen weiterhin bestehen bleibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: [IVBV] deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964
Datum
18. Juni 2013 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern. - Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03 Mit freundlichem Gruß Kerstin Prottengeier Kommunikationscenter im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Weitere Informationsangebote: <<E-Mail-Adresse>> Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Fax 030 340 60 66 07 - Schreibtelefon 030 340 60 66 09 - E-Mail <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> - SMS 0163 7 67 34 25 (Vanity: 0163 SMS DIAL) - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: <<E-Mail-Adresse>> Gesundheitspolitische Informationen Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_Infoblätter Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern: <<E-Mail-Adresse>> Internet Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. The information provided in this e-mail is confidential and is for the sole use of the recipient(s). It may not be disclosed, copied or distributed in any form without the obtained permission in writing of the sender and to the extent that it is passed on care must be taken to ensure that this is in a form which accurately reflects the information presented here. While the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no warranty and representation is given to this effect and no responsibility can be accepted by the sender to any end users for any action on the basis of the information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail.

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen
Datum
17. Juli 2013 15:37
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 16. Juni 2013 nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen. Offenbar ist versehentlich der Hinweis an Sie unterblieben, dass für das Abkommen nicht das Bundesministerium für Gesundheit, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist. Wie ich der Webseite "FragdenStaat" entnehmen konnte, haben Sie sich aber ohnehin zwischenzeitlich auch dorthin gewandt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.