Deutsche Auslandsvertretungen in den USA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Zusendung der Telephonverzeichnisse und Stellenpläne für in den USA situierten Auslandsvertretungen (einschließlich bei internationalen Organisationen) sowie im summarische Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter in den Besoldungsgruppen nach Auslandsvertretungen.

Ich bitte zudem um Zusendung der Regelungen zu den lokalen Arbeitsverhältnissen (Anstellungsbedingungen, Gehaltsgefüge) sowie um summarische Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Gehaltsgruppen nach Auslandsvertretungen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Auslandsvertretungen in den USA [#17366]
Datum
24. Juli 2016 05:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Telephonverzeichnisse und Stellenpläne für in den USA situierten Auslandsvertretungen (einschließlich bei internationalen Organisationen) sowie im summarische Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter in den Besoldungsgruppen nach Auslandsvertretungen. Ich bitte zudem um Zusendung der Regelungen zu den lokalen Arbeitsverhältnissen (Anstellungsbedingungen, Gehaltsgefüge) sowie um summarische Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Gehaltsgruppen nach Auslandsvertretungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2016, Vg. 161-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre A…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2016, Vg. 161-2016
Datum
10. August 2016 13:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.07.2016 mit der Sie um Übersendung "der Telephonverzeichnisse und Stellenpläne für in den USA situierten Auslandsvertretungen (einschließlich bei internationalen Organisationen) sowie im summarische Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter in den Besoldungsgruppen nach Auslandsvertretungen" bitten, ist hier eingegangen. Sie bitten mit den Telefonverzeichnissen um die Herausgabe personenbezogener Daten der betreffenden Personen. Bitte reichen Sie daher die nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG erforderliche Begründung nach. Nach Vorliegen der Begründung wird das nach § 8 Abs. 1 IFG vorgesehene Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Aufgrund des durchzuführenden umfangreichen Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich bei der erbetenen Herausgabe nicht mehr um eine einfache, gebührenfreie Auskunft. Es werden daher Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ihre Postanschrift wird in diesem Fall auch benötigt, da absehbar ist, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen