Deutsche Bahn Beschwerden

- sämtliche Kommunikation mit der Deutschen Bahn in Bezug auf Consent-Layer
(lt. https://www.kuketz-blog.de/presserueckmeldung-der-deutschen-bahn-db-navigator-eingegangen/ stehe die Antwort aus)
- Anzahl der Beschwerden gegen die Deutsche Bahn, die im Jahr 2017 bis heute bei Ihnen eingegangen sind
- Welche Beschwerden sind bereits abgeschlossen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche K…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Bahn Beschwerden [#257576]
Datum
22. August 2022 14:04
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit der Deutschen Bahn in Bezug auf Consent-Layer (lt. https://www.kuketz-blog.de/presserueckmeldung-der-deutschen-bahn-db-navigator-eingegangen/ stehe die Antwort aus) - Anzahl der Beschwerden gegen die Deutsche Bahn, die im Jahr 2017 bis heute bei Ihnen eingegangen sind - Welche Beschwerden sind bereits abgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257576/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Deutsche Bahn Beschwerden [#257576]; unser Aktenzeichen: 95.22.35:0045/wz
Datum
23. August 2022 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. In der Sache besteht für Sie allerdings kein Anspruch auf Informationszugang. Nach § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG besteht gegenüber dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) ein Anspruch auf Informationszugang nur insoweit, als er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Informationsfreiheitsangabe bezieht sich auf Informationen, die den Kernbereich der Aufsichtstätigkeit des HBDI betreffen und nicht nur allgemeine Verwaltungsaufgaben. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den angeforderten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Deutsche Bahn Beschwerden“ [#257576]
Datum
24. August 2022 11:11
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257576/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Datenschutzbehörde jede Anfrage stets mit § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG blockiert und ich der Meinung bin, dass Eingänge und abgeschlossene Fälle zu der Deutschen Bahn zu den allgemeinen Verwaltungsaufgaben zählen. Als Beispiele für die rechtsmissbräuchliche Anwendung nenne ich folgende Fälle: https://fragdenstaat.de/anfrage/offene-datenschutzbeschwerden-beschwerdeverfahren-2/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-schufa-holding-ag/ (hier hat Ihre Behörde Auskunft verweigert, obwohl die Behörde zuvor unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/20150521_Scoring_Michael_Kaiser_Datenschutzaufsicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4 die Zahlen öffentlich gemacht haben) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257576.pdf Anfragenr: 257576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257576/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> die Hessische Informationsfreiheitsbehörde teilt Ihre Auffassung nicht. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Deutsche Bahn Beschwerden“ [#257576]
Datum
24. August 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Hessische Informationsfreiheitsbehörde teilt Ihre Auffassung nicht. Sie haben die Möglichkeit, die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht Wiesbaden im Wege der Klage klären zu lassen. Mit freundlichen Grüßen