Deutsche Bank/Tepco

Auskunft zu folgenden Fragen:

- Welche Erkenntnisse hat das BMWi über Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutschen Bank und dem japanischen Kernkraftwerksbetreiber Tepco, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung von Anleihen durch die Deutsche Bank an Tepco?
- Welche Akten gibt es zu dem Thema im BMWi und wieviele Seiten und welche Aktenzeichen und Aktenplankennzeichen haben diese Akten jeweils?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2014
  • Frist
    15. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zu folg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Bank/Tepco [#5296]
Datum
14. Januar 2014 17:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu folgenden Fragen: - Welche Erkenntnisse hat das BMWi über Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutschen Bank und dem japanischen Kernkraftwerksbetreiber Tepco, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung von Anleihen durch die Deutsche Bank an Tepco? - Welche Akten gibt es zu dem Thema im BMWi und wieviele Seiten und welche Aktenzeichen und Aktenplankennzeichen haben diese Akten jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen erbetene Empfangsbestätigung kann ich Ihnen gerne auf diesem W…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Deutsche Bank/Tepco [#5296]
Datum
22. Januar 2014 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen erbetene Empfangsbestätigung kann ich Ihnen gerne auf diesem Wege zusenden: Ihr Antrag hat uns erreicht und wir derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage. Mit freun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Deutsche Bank/Tepco [#5296]
Datum
27. Januar 2014 10:08
Status
geschwärzt
556,9 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage. Mit freundlichen Grüßen